Das Schöffenverfahren fand aus Gründen des Opferschutzes unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. In seinem Schlussplädoyer forderte der Staatsanwalt eine harte Strafe für den 44-Jährigen. "Es hat sich um schwerwiegende Angriffe gegen die sexuelle Integrität des Opfers gehandelt", so der Anklagevertreter.
Der Verteidiger betonte, dass sein Mandant ein umfassendes Geständnis abgelegt und auch aktiv zur Wahrheitsfindung beigetragen habe. Er forderte daher ein entsprechend mildes Urteil.
"Erniedrigende Tathandlungen"
Der Schöffensenat kam nach kurzer Beratung zu seinem Urteil. Zwar sei das Geständnis tatsächlich reumütig und umfassend gewesen, erklärte der Richter, als schwerwiegend seien jedoch die "erniedrigenden Tathandlungen" zu werten.
Der Angeklagte erbat sich drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.
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