Nach Telekom-Urteil

Hochegger will sich “zurückziehen und entspannen”

Österreich
14.09.2013 11:34
"Ich werde mich jetzt mal zurückziehen und entspannen" – mit diesen Worten kommentierte Lobbyist Peter Hochegger die über ihn verhängten zweieinhalb Jahre unbedingter Haft unmittelbar nach der Urteilsverkündung im Telekom-Prozess betont gelassen. Sein Verteidiger hat bereits Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet, das Urteil ist also nicht rechtskräftig.

Vor Journalisten erläuterte Hochegger nach dem Urteil vor dem Großen Schwurgerichtssaal "mein großes Problem". Das Gericht habe nicht ihm, sondern dem Kronzeugen Gernot Schieszler geglaubt, der in dieser Sache in Wahrheit "der Haupttäter" gewesen sei. "Ich habe das große Problem, dass man den Kronzeugen schützt", meinte Hochegger. Tatsache sei, dass er, Hochegger, "in diese ganze Geschichte nicht involviert war". Die Verurteilung habe er "mit Gleichmut hingenommen. Es ist so, ich kann es nicht ändern".

Auch beim BZÖ kündigte man Rechtsmittel gegen die vom Gericht ausgesprochene Abschöpfung in Höhe von 960.000 Euro an, "und wir werden die Berufung gewinnen", zeigte sich der Rechtsvertreter der Orangen, Alexander Scheer, zuversichtlich. "Ich verstehe das Urteil nicht", betonte der Anwalt. Selbst der Staatsanwalt habe am Ende des Verfahrens nur mehr eine abzuschöpfende Summe von knapp 746.000 Euro begehrt.

BZÖ wird Strafzahlung "fehlen"
Das Gericht war bei seiner Entscheidung daran allerdings nicht gebunden. Der Schöffensenat zeigte sich überzeugt, dass die gesamten 960.000 Euro, die in mehreren Tranchen zunächst an die zwei BZÖ-nahen Agenturen von Kurt S. und der bereits im August zu 20 Monaten bedingt verurteilten Tina H. geflossen waren, vom BZÖ zur Bestreitung des Nationalratswahlkampfes im Herbst 2006 verwendet wurden.

Auf die Frage, wie sehr dem BZÖ das gemäß dem erstinstanzlichen Urteil zu zahlende Geld - immerhin knapp ein Viertel des aktuellen Wahlkampfbudgets von vier Millionen Euro - abgehen werde, erwiderte Scheer: "Es ist unangenehm, dass es fehlt." Die Strafzahlung sei aber "eingeplant" und "bereits rückgestellt" und werde - sollte das Urteil Rechtskraft erlangen - "treuhändisch erledigt" werden.

Schuldsprüche für Wittauer und Co.
Jeweils Schuldsprüche wegen Beitrags zur Untreue setzte es auch für den Ex-BZÖ-Abgeordneten Klaus Wittauer, den BZÖ-nahen Werber Kurt S. sowie den vormaligen Sprecher der früheren BZÖ-Justizministerin Karin Gastinger, Christoph Pöchinger. Wittauer und Pöchinger wurden zusätzlich wegen falscher Aussage vor dem U-Ausschuss verurteilt. Sie alle fassten teilbedingte Freiheitsstrafen aus. Auch diese Urteile sind nicht rechtskräftig.

Freigesprochen wurde hingegen der ehemalige Telekom-Vorstand Rudolf Fischer vom Vorwurf der Untreue sowie der Falschaussage. Das Gericht konnte demnach im Zweifel nicht feststellen, dass Fischer bewusst war, dass den in Rechnung gestellten Anboten keine tatsächlichen Leistungen gegenüberstanden. Fischer sei vom früheren Telekom-Controlling-Chef Gernot Schieszler quasi als "Werkzeug" benutzt worden, schlussfolgerte der Schöffensenat. Für die unmittelbaren Täter dürfte es keine strafrechtlichen Folgen geben: Die Justiz hat Schieszler gegen dessen Zusicherung, umfassend mit den Behörden zu kooperieren und sein gesamtes Wissen über illegale Vorgänge in der TA preiszugeben, die Kronzeugen-Regelung zugestanden und in eine Diversion eingewilligt.

Weiterer Kronzeuge nicht verhandlungsfähig
Der 43-Jährige, der Ende Juni 2009 von seinen Funktionen bei der TA zurückgetreten war, erklärte sich zu einer teilweisen Schadenersatzleistung von 300.000 Euro und zur Erbringung von 120 Stunden an gemeinnütziger Leistung bereit. Im Gegenzug wurde das gegen ihn geführte Verfahren eingestellt. Ex-Prokurist Wolfgang F., der ebenfalls die Kronzeugenregelung in Anspruch nahm, leidet nach einem Herzkreislaufstillstand an einem organischen Psychosyndrom und ist weder vernehmungs- noch verhandlungsfähig. Er konnte daher auch nicht aussagen.

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