Ermittlungen dürftig

Mann missbrauchte Pflegesöhne: 18 Monate bedingt

Österreich
11.09.2013 13:30
Wegen sexuellen Missbrauchs an seinen beiden Pflegesöhnen Ende der 1990er-Jahre ist am Mittwoch ein pensionierter Finanzbeamter in Wien zu 18 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der Mann hatte sich zwischen 1996 und 1998 mehrmals an den damals minderjährigen Burschen vergangen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die mittlerweile 27 bzw. 29 Jahre alten Brüder hatten Anfang des Jahres Anzeige erstattet, nachdem der Ältere im Zuge eines ambulanten Drogenentzuges seine Vergangenheit aufgearbeitet hatte. Demnach hatte der heute 70-Jährige ab dem Jahr 1996 die damals zwölf bzw. 14 Jahre alten Buben beim Baden am FKK-Strand in der Lobau mit Sonnencreme eingeschmiert und dabei an diesen sexuelle Handlungen vorgenommen bzw. an sich vornehmen lassen.

Zu weiteren Übergriffen sei es auch während eines Aufenthalts in Paris gekommen, wo der Pflegevater mit den Buben Disneyland besuchte. Auch bei den jährlichen Sommerurlauben auf einem Salzburger Campingplatz kroch der Pflegevater nachts zu ihnen ins Bett.

Staatsanwaltschaft ermittelte im Fall eher dürftig
Für Aufsehen hatte der Prozess, der Anfang Juli eröffnet worden war, auch deswegen gesorgt, weil die Staatsanwaltschaft in diesem Fall zunächst eher dürftig ermittelt hatte. So wurden im Vorfeld - anders als bei sexuellen Missbrauchs-Anzeigen üblich - die mutmaßlichen Opfer nicht einmal kontradiktorisch vernommen. Alles, was sich zu den Anschuldigungen gegen den inzwischen 70-jährigen Verdächtigen im Akt befindet, beruht im Wesentlichen auf einer Art schriftlicher "Lebensbeichte", die der ältere Bruder Anfang des Jahres bei der Polizei abgegeben hat und die von der Anklagebehörde offenbar nicht weiter hinterfragt wurde.

Auch im Umfeld - etwa beim Jugendamt, das die Brüder seinerzeit in die Obhut der Pflegefamilie übergeben hatte und das in weiterer Folge Kontrollbesuche durchführte - wurden von der Staatsanwaltschaft keinerlei Erhebungen angeordnet. Es blieb dem Verteidiger überlassen, die Namen und Adressen der damit befassten Beamtinnen auszuforschen, sodass diese zumindest als Zeuginnen zur Hauptverhandlung geladen werden konnten.

"Intensität der Übergriffe nicht sehr hoch"
Während die Verteidigung in ihrem Schlussplädoyer hervorhob, dass die Pflegesöhne dem 70-Jährigen nur deshalb nach 15 Jahren "etwas anhängen wollten", weil sie es als "Frechheit" empfunden hätten, dass "der seine Pension genießt und wir keinen Job finden", betonte die Richterin, dass es an der Glaubwürdigkeit der beiden Männer keine Zweifel gebe. Da allerdings die "Intensität der Übergriffe nicht sehr hoch" gewesen sei und die Taten knapp an der Verjährungsfrist vorbeischrammten, entschied sich die Richterin für eine bedingte Freiheitsstrafe. "Und das habe ich in so einem Fall noch nie gemacht", erklärte sie. Die Verteidigung erbat sich drei Tage Bedenkzeit.

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