"Einfach so"

25-Jähriger erstach Drogendealer: Acht Jahre Haft

Österreich
09.09.2013 15:31
Wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung mit Todesfolge ist ein 25-jähriger gebürtiger Rumäne am Montag in Wien zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Der Angeklagte hatte am 3. März 2013 an einer Kreuzung im Bezirk Meidling einem 20 Jahre alten Afrikaner mit einem Küchenmesser die Halsschlagader durchtrennt, das Opfer verblutete noch am Tatort. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der 25-Jährige hatte laut Anklage am Tag der Tat zunächst sieben Flaschen Bier getrunken und fuhr danach mit der U-Bahn zur Station Längenfeldgasse, um sich dort mit dem 20-Jährigen - ein ihm bekannter Dealer - zu treffen. Unter dem Vorwand Drogen kaufen zu wollen, lockte der 25-Jährige sein Opfer in eine Seitengasse, zog plötzlich ein Messer und stach auf den 20 Jahre alten Emmanuel I. ein.

25-Jähriger stach "einfach so" zu
Zugestochen habe er deswegen, weil er einen "Schwarzen fertigmachen wollte, weil er ein Rassist" sei, wie der Rumäne in einer der vorangegangenen Einvernahmen zu Protokoll gegeben hatte. Am Montag erklärte der 25-Jährige auf die Frage der Richterin nach dem Warum: "Einfach so", ein anderer Körperbereich als Kopf und Hals sei ihm in dem Moment "nicht eingefallen".

Nach der Tat rannte der junge Mann davon und flüchtete in eine U-Bahn-Garnitur. Zeugen, die den Vorfall beobachtet hatten, verfolgten den 25-Jährigen jedoch und konnten ihn bis zum Eintreffen der Polizei festhalten.

Opfer verblutete am Tatort
Das 20-jährige Opfer wurde in der Zwischenzeit von einem zufällig vorbeikommenden Arzt behandelt, doch weder dieser noch die wenig später eintreffende Rettung konnten dem jungen Mann helfen - er starb noch an Ort und Stelle. Im Zuge der Reanimationsversuche fand man im Mund des 20-Jährigen mehrere Plastikkugeln mit Drogen.

Laut Gutachten hatte der Angeklagte zum Tatzeitpunkt 1,1 Promille Alkohol im Blut, war aber zurechnungsfähig. Überdies dürfte der 25-Jährige, obwohl er gerade eine Drogenersatztherapie absolvierte, Suchtgift konsumiert haben.

Da diese Kombination als bewusstseinshemmend eingestuft wurde, sprachen die Geschworenen den Rumänen mit 7:1 Stimmen vom Vorwurf des Mordes frei. Während der Angeklagte das Urteil annahm, gab die Staatsanwaltschaft keine Erklärung ab.

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