Mobilfunkvertrag

Strafzahlung für vorzeitige Kündigung verboten

Elektronik
04.09.2013 12:09
Wer einen Mobilfunkvertrag vor Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer kündigt, muss bei vielen Anbietern neben den restlichen Monatsraten noch zusätzlich eine "Abschlagszahlung" entrichten. Bei der T-Mobile-Tochter tele.ring beträgt diese 80 Euro. Die Konsumentenschützer des VKI gingen dagegen vor – und bekamen nun vor dem Oberlandesgericht Wien Recht, das entsprechende Klauseln als "überraschend und gröblich benachteiligend" kritisierte.

Mobilfunkanbieter werben häufig mit "Gratis-Handys" und verlangen im Gegenzug eine Verpflichtung des Kunden, sich für eine Mindestdauer von 24 Monaten an den Mobilfunkvertrag zu binden. Kündigt man vorzeitig, wird man vertraglich verpflichtet, das monatliche Entgelt in voller Höhe bis zum vereinbarten Vertragsende zu bezahlen. Das soll die Kosten des "Gratis-Handys" hereinbringen.

tele.ring habe nun - wie andere Anbieter auch - zusätzlich in seinen Bedingungen vorgesehen, dass Kunden, die vorzeitig kündigen, auch noch eine "Abschlagszahlung" von 80 Euro erbringen sollen, so der VKI in einer Aussendung vom Mittwoch.

"Überraschend und gröblich benachteiligend"
Die Konsumentenschützer hatten dagegen beim Oberlandesgericht Wien Klage eingereicht. Dieses stufte die Klausel nun als "überraschend und gröblich benachteiligend" ein. Es sei für Kunden überraschend, dass sie bei Verzicht auf einen Teil der Leistung durch vorzeitige Kündigung durch die "Abschlagszahlung" mehr bezahlen müssen als jene Kunden, die die gesamte Leistung bis zum Ablauf der Mindestvertragsdauer in Anspruch nehmen, so die online einsehbare Urteilsschrift.

Außerdem habe die zusätzliche Zahlung einzig den Zweck, den nicht vertragstreuen Kunden zu "bestrafen". Da der "Abschlagszahlung" nicht die Funktion eines Schadensausgleiches zukomme, sei diese Regelung auch gröblich benachteiligend und damit unwirksam, zitiert der VKI aus dem Urteil.

"Es ist erfreulich, dass die Gerichte mit dieser Kundenabzocke nun Schluss machen", meint Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Wien hat die ordentliche Revision für zulässig erklärt.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele