Mobilfunkanbieter werben häufig mit "Gratis-Handys" und verlangen im Gegenzug eine Verpflichtung des Kunden, sich für eine Mindestdauer von 24 Monaten an den Mobilfunkvertrag zu binden. Kündigt man vorzeitig, wird man vertraglich verpflichtet, das monatliche Entgelt in voller Höhe bis zum vereinbarten Vertragsende zu bezahlen. Das soll die Kosten des "Gratis-Handys" hereinbringen.
tele.ring habe nun - wie andere Anbieter auch - zusätzlich in seinen Bedingungen vorgesehen, dass Kunden, die vorzeitig kündigen, auch noch eine "Abschlagszahlung" von 80 Euro erbringen sollen, so der VKI in einer Aussendung vom Mittwoch.
"Überraschend und gröblich benachteiligend"
Die Konsumentenschützer hatten dagegen beim Oberlandesgericht Wien Klage eingereicht. Dieses stufte die Klausel nun als "überraschend und gröblich benachteiligend" ein. Es sei für Kunden überraschend, dass sie bei Verzicht auf einen Teil der Leistung durch vorzeitige Kündigung durch die "Abschlagszahlung" mehr bezahlen müssen als jene Kunden, die die gesamte Leistung bis zum Ablauf der Mindestvertragsdauer in Anspruch nehmen, so die online einsehbare Urteilsschrift.
Außerdem habe die zusätzliche Zahlung einzig den Zweck, den nicht vertragstreuen Kunden zu "bestrafen". Da der "Abschlagszahlung" nicht die Funktion eines Schadensausgleiches zukomme, sei diese Regelung auch gröblich benachteiligend und damit unwirksam, zitiert der VKI aus dem Urteil.
"Es ist erfreulich, dass die Gerichte mit dieser Kundenabzocke nun Schluss machen", meint Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Wien hat die ordentliche Revision für zulässig erklärt.
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