Paukenschlag

AUA: Tyrolean-Übergang für Gericht nichtig

Wirtschaft
02.09.2013 16:08
Mit einem überraschenden Urteil hat das Arbeits- und Sozialgericht in Wien am Montag für einen Paukenschlag bei den Austrian Airlines gesorgt. Die Mitte 2012 vollzogene Übertragung des AUA-Flugbetriebs auf die günstiger operierende Tochter Tyrolean ist nämlich für das Erstinstanzgericht nichtig. Die AUA hat noch am Montag Berufung angekündigt.

In seinem Urteil stellte der Richter fest, dass zwar die Bestimmungen des Arbeitsvertragsrechtsanpassungsgesetzes genau beachtet worden seien und "eine vordergründig zu erblickende Gesetzesübertretung" demnach nicht vorliege, zitiert die österreichische Lufthansa-Tochter aus dem 162-seitigen Urteil. Allerdings stößt sich der Richter an konzerninternen Konstrukten zum Nachteil von Arbeitnehmern.

Austrian-Chef Jaan Albrecht äußerte sich in einer Mitteilung "überrascht" über den Richterspruch. Er wolle alle Instanzen ausschöpfen, um den Restrukturierungskurs auch rechtlich abzusichern. Weil der Erstinstanzspruch nicht rechtskräftig sei, ändere sich für die AUA zunächst einmal nichts, heißt es im Konzern. Deshalb sei die AUA auch nicht "illegal" unterwegs.

Betriebsübergang war "überlebenswichtig"
"Wir hoffen, dass die bereits begonnenen Gespräche mit dem Betriebsrat zum Kollektivvertrag unabhängig vom Gerichtsurteil zu einer tragfähigen Lösung am Verhandlungstisch führen", erklärte Albrecht am Montag eher allgemein. Das fliegende Personal der AUA war auf die Tyrolean ausgelagert worden, nachdem davor Verhandlungen um ein neues Dienstrecht gescheitert waren. Der AUA-Chef hatte den Betriebsübergang voriges Jahr als "überlebenswichtig" betrachtet.

Die Arbeitnehmervertreter hatten gegen den umstrittenen Betriebsübergang geklagt. Mehr als 300 Piloten und Flugbegleiter, die nicht auf Tyrolean-Bedingungen wechseln wollten, haben das Unternehmen voriges Jahr verlassen.

Auch der OGH beschäftigt sich mit der Causa
Formal sieht die AUA in dem Verfahren des Arbeits- und Sozialgerichts jetzt auch keine Auswirkung auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs. Dort liegt die parallel eingeklagte Entscheidung zur Nachwirkung des aufgekündigten Kollektivvertrags. Der OGH hatte zur Klärung von Rechtsfragen im Juni den Ball an den Europäischen Gerichtshof weitergespielt.

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