Richtig reklamieren

So bekommen Sie nach verpatztem Urlaub Geld zurück

Reisen & Urlaub
03.08.2016 09:00

Flugverspätungen, Lärmbelästigung im Hotel, und der versprochene Meerblick wird durch die Aussicht auf eine Müllhalde ersetzt - es gibt viele Gründe, warum der so lange herbeigesehnte Urlaub nur wenig entspannend gewesen sein kann. Um das Preis-Leistungs-Verhältnis wenigstens im Nachhinein wieder ins Gleichgewicht zu bringen, können Sie reklamieren. Wie Sie das richtig tun, erfahren Sie hier.

Tipp 1 - Dokumentieren
Je stärker die Beweise, desto besser Ihre Erfolgsaussichten. Die Arbeiterkammer empfiehlt, genau zu dokumentieren, damit nachträgliche Reklamationen anerkannt werden. Entsprechen die Leistungen nicht jenen im Katalog, sollten Sie dies bereits vor Ort beim Reiseveranstalter melden und eine Verbesserung verlangen. Klappt das nicht, dann hilft nur noch, Fotos bzw. Videos zu machen, Notizen anzufertigen oder sich Kontaktdaten von Augenzeugen geben zu lassen. Auch ist es gut, wenn Sie sich die Mängel von der Reiseleitung vor Ort schriftlich bestätigen lassen.

Tipp 2 - Unmittelbar einfordern
Wenn Sie zurück sind, sollten Sie Ihre Schadenersatzansprüche sofort geltend machen. Das erfolgt am besten in schriftlicher Form direkt beim Veranstalter, wobei es gilt, darauf zu achten, dass alle Kritikpunkte genau notiert werden.

Tipp 3 - Abgeltung in bar
Sie müssen eine Reisepreisminderung in Gutscheinform nicht akzeptieren - denn damit wären Sie gezwungen, noch einmal mit demselben Anbieter zu verreisen. Eine Abgeltung in bar ist möglich und stellt die beste Lösung dar.

Tipp 4 - Frankfurter Tabelle
Die Frankfurter Tabelle bzw. Liste gibt Ihnen einen Überblick über übliche Preisminderungen bei Pauschalreisen. Sie ist zwar nicht verbindlich, aber weithin akzeptiert. Beispielsweise stellt der fehlende Meerblick einen Grund für eine Preisminderung um fünf bis zehn Prozent dar. Eine nicht vorhandene Klimaanlage kann zu einer Rückvergütung von zehn bis 20 Prozent des Reisepreises führen. Bei übermäßigem Lärm am Tag können Sie fünf bis 25 Prozent Minderung fordern.

Tipp 5 - Schadenersatzanspruch prüfen
Trägt der Reiseveranstalter die Schuld an einem verpatzten Urlaub, steht Ihnen neben der Preisminderung auch Schadenersatz für einen finanziellen Schaden, den Sie im Urlaub erlitten haben, oder auch für entgangene Urlaubsfreuden zu. Ist das Entschädigungsangebot unzureichend, dann können Sie sich beim Konsumentenschutz der Arbeiterkammer beraten lassen.

Tipp 6 - Reiseversicherung
Bei anderen Vorkommnissen, die Ihnen den Urlaub vermiesen können, können Sie versuchen, bei einer allfälligen Reiseversicherung Ersatz zu erlangen. Dies kann zum Beispiel gestohlenes Reisegepäck, Erkrankung oder Unfall im Ausland sowie Vorfälle, durch die Sie jemand anderem gegenüber schadenersatzpflichtig werden, betreffen. Diese Versicherung schließt man meist mit Reisebuchung ab bzw. hat sie automatisch über eine Kreditkarte mit dabei. Wenn ein Schadenfall eintritt, kontaktieren Sie am besten unmittelbar die Versicherung. Hier erfahren Sie, welche Dokumentation benötigt wird und welche Voraussetzungen Sie beachten müssen.

Auch bei Flug- oder Bahnverspätungen bzw. Ausfällen kann es sein, dass Sie Entschädigungsansprüche haben. Mehr dazu lesen Sie hier.

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