"Es war ein Unfall"

Achtjähriger Bub schoss seinem Freund ins Knie

Österreich
01.07.2013 11:56
Das hätte ins Auge gehen können - war aber auch so schon schmerzhaft genug. Mit einem Luftdruckgewehr schoss am Wochenende ein Achtjähriger in der oberösterreichischen Marktgemeinde Schwertberg seinem gleichaltrigen Schulfreund ins Knie und verletzte ihn. Der Bub musste im Spital behandelt werden. Für die Väter der beiden Kinder wird der Vorfall Konsequenzen haben. Die Männer hatten die Waffe, nachdem sie damit im Garten Schießübungen veranstaltet hatten, nicht ordnungsgemäß verstaut.

Mit dem Luftdruckgewehr hatten die beiden befreundeten Väter im Alter von 38 und 43 Jahren am Samstagnachmittag im Garten geschossen - mit dabei waren ihre beiden achtjährigen Söhne. Die Buben durften auch schießen, zwar nur unter der Aufsicht der beiden Männer, aber bereits das ist laut Waffengesetz verboten, da Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nur auf Schießständen mit Luftgewehren hantieren dürfen.

Nachdem die Väter die Schießübungen beendet hatten, machten sie einen folgenschweren Fehler. Die beiden Männer setzten sich kurz zusammen, lehnten währenddessen das geladene Gewehr an die Wand. In einem unbeobachteten Augenblick schnappten sich die Buben die Waffe und verschwanden damit unbemerkt um die Ecke.

"Ich hab' nicht auf ihn gezielt"
Als einer der beiden Grundschüler mit dem Gewehr hantierte, löste sich plötzlich ein Schuss, das Projektil traf den Freund des Achtjährigen. "Ich hab' nicht auf ihn gezielt", schwor der junge Unglücksschütze und beteuerte, dass es ein Unfall war. Das Geschoss hatte den Bub am linken Knie getroffen. Die Rettung brachte den verletzten Schüler ins Kinderkrankenhaus, wo die Wunde versorgt wurde.

Jetzt müssen die Väter mit rechtlichen Folgen rechnen, es gibt Anzeigen wegen Fahrlässigkeit. Erwachsene ab 18 Jahren dürfen in Österreich zwar Druckluftwaffen bis Kaliber 6 Millimeter erwerben, sie aber nicht Jugendlichen oder Kindern überlassen. Am eigenen Grund darf zudem nur dann geschossen werden, wenn gewährleistet ist, dass kein Projektil das Grundstück verlassen kann.

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