Adoptionsverbot

OÖ: Land wegen Diskriminierung von Blinden verurteilt

Österreich
11.06.2013 15:23
Jenes blinde Paar, dem aufgrund seiner Behinderung von der zuständigen Behörde verboten wurde, ein Kind zu adoptieren, hat am Dienstag den Prozess wegen Diskriminierung gegen das Land Oberösterreich gewonnen. Das Land wurde verurteilt, den Klägern - Dietmar Janoscheck (40) und Elfriede Dallinger (45) - die Adoptionseignungsbestätigung auszustellen und Kostenersatz zu leisten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die beiden Sehbehinderten hegen schon seit Jahren einen großen Kinderwunsch. Da das Paar jedoch auf natürlichem Wege keinen Nachwuchs bekommen kann, hatte es die Adoption eines blinden Kindes aus Bulgarien angestrebt.

"99 Prozent können wir selbst machen"
In Oberösterreich und Wien ließ man die beiden jedoch abblitzen: "Wie stellen Sie sich das vor, wo sie doch blind sind?", habe die Psychologin, die im Auftrag des Landes arbeitete, laut Janoscheck gesagt. Die Behörde habe es so dargestellt, dass der 40-Jährige und seine Frau permanent Unterstützung bei der Erziehung eines Kindes bräuchten.

"99 Prozent können wir selbst machen", konterte der Mann. Zudem seien sie als Blinde mit Sicherheit besser geeignet, eine beeinträchtigte Person großzuziehen, als ein sehendes Paar.

Sozialarbeiterin: "Blindheit war nicht Hauptargument"
Im Prozess behauptete die Gegenseite jedoch, dass nicht die Sehbehinderung ausschlaggebend für das Adoptionsverbot gewesen sei. "Die Blindheit war nicht das Hauptargument, es war eine Gesamtwürdigung", so eine leitende Sozialarbeiterin. Auf die Frage, ob das Ersuchen auch abgelehnt worden wäre, wenn es sich um sehende Adoptionswerber gehandelt hätte, antwortete sie: "So wie ich es jetzt einschätze - ja."

Paar laut Gericht geeignet, Kind zu adoptieren
Eine vom Gericht bestellte Gutachterin bewertete die Stellungnahme einer Psychologin, auf die sich die negative Entscheidung des Landes Oberösterreich gestützt hatte, hingegen als "nicht ausreichend begründet". Das Begehren der Kläger, das Land zu verpflichten, sie für die Annahme eines Kindes zu vermitteln, wurde zwar abgewiesen, dass das Paar generell für eine Adoption in Betracht kommt und dafür geeignet ist, müsse die verantwortliche Behörde aber nun bestätigen.

Das Land wurde zudem dazu verurteilt, die geforderte Summe von knapp 3.500 Euro - unter anderem für zwei Privatgutachten - und die Verfahrenskosten zu zahlen. Ob das Land berufen wird, stehe laut Rechtsvertreter vorerst nicht fest.

Die Gerichtsentscheidung bedeutet laut Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Ackerl, "dass das Wohl und die Bedürfnisse eines zur Adoption freigegebenen Kindes zugunsten der Wünsche von Adoptivwerbern zurückgestellt werden müssten bzw. die Qualitätskriterien bei der Eignungsüberprüfung von Werbern zu hinterfragen sind".

"Uns läuft die Zeit davon"
Janoscheck und Dallinger appellierten nach dem Prozess an die Behörde, "uns und unserem Kinderglück nicht weitere Steine in den Weg zu legen". Das Paar habe das Gefühl, dass Geld und Zeit für das Land keine Rolle spiele. "Uns jedoch läuft die Zeit davon, da wir aus rechtlichen Altersgründen nur noch sehr wenig Zeit haben, um ein Waisenkind adoptieren zu können."

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