Am 10. März 1992 war die 19-Jährige, die in einem Wettlokal in Linz gearbeitet hatte, getötet worden. Ein zunächst unbekannter Täter hatte die Frau geschlagen, gewürgt und ihr anschließend mit einer zerbrochenen Bierflasche die Halsschlagader durchtrennt. Die 19-Jährige war binnen weniger Sekunden verblutet. Anschließend hatte der Täter 5.700 Schilling, umgerechnet rund 414 Euro, aus der Kasse mitgenommen und die Flucht ergriffen.
Durch DNA-Spur Kroate überführt
Fast 21 Jahre fehlte von dem Täter jede Spur. Im Vorjahr landeten die Ermittler dann doch einen Treffer. So wurde dem 45-jährigen Kroaten ein Benzindiebstahl, den er in Frankreich begangen haben soll, zum Verhängnis. Damals war der Mann zwar nicht verurteilt, sondern nur ausgewiesen worden, aber seine Fingerabdrücke waren dadurch im Polizeicomputer gespeichert.
Im Zuge eines Routineabgleichs wurde im Vorjahr dann eine alte DNA-Spur von der Kleidung der getöteten Kellnerin dem 45-Jährigen zugeordnet. Er konnte daraufhin kurz nach Weihnachten 2012 in Slowenien festgenommen und im Jänner den österreichischen Behörden übergeben werden.
Staatsanwalt sprach von "kaltblütigem Mord"
Laut Anklage hatte der Kroate in der Tatnacht im Wettlokal einiges getrunken und viel Geld verspielt. Als ihn die Frau zur Sperrstunde aufgefordert hatte, zu gehen, rastete der Mann aus und tötete die 19-Jährige. Der Staatsanwalt sprach von einem "kaltblütigen Mord".
Der Angeklagte habe bei seiner Einvernahme selbst zugegeben, dass er die bewusstlos am Boden liegende Frau nur getötet habe, damit sie ihn später bei der Polizei nicht verraten könne. Im Prozess bestritt der Kroate aber, das gesagt zu haben. Ansonsten gab er die Tat zu. Er könne sich genau an den Hergang erinnern, aber nicht an sein Motiv. Die Aggressivität, die er an den Tag gelegt habe, sei ihm unerklärlich. Er habe sonst nie jemanden geschlagen.
Traumata durch Krieg und Autounfall erlitten
Der 45-Jährige führte zu seiner Verteidigung Traumata an, die er im Jugoslawienkrieg und bei einem schweren Autounfall kurz nach der Bluttat erlitten habe. Laut Sachverständigengutachten war er zur Tatzeit aber zurechnungsfähig.
Die Geschworenen befanden den Kroaten für schuldig. Sein Verteidiger berief gegen die Strafe, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.
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