Im Gesetz soll schlicht festgestellt werden: "Die Republik Österreich bekennt sich zum Tierschutz." In den Erläuterungen wird darauf verwiesen, dass schon seit 2004 eine Entschließung vorliege, wonach der Tierschutz in der Verfassung verankert werden solle, um "dem Gebot eines sittlich verantworteten Umgangs des Menschen mit dem Tier als fühlendes Wesen Rechnung zu tragen".
Genaue Definition nicht geplant
Die SPÖ hätte laut SP-Verfassungssprecher Peter Wittmann eine nähere Definition im Verfassungstext bevorzugt, verweist aber auf die Erläuterungen, die bei der Interpretation des Gesetzes ja berücksichtigt würden. VP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl hält die prägnante Formulierung für sinnvoll. Sonst müsse man ja auch die Menschenwürde genauer ausführen, wenn man dies bei der Würde des Tiers tue, so Gerstl.
Tiere bekommen stärkere Stellung
Jedenfalls wird mit der Bestimmung bei einem Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof dem Lebewesen Tier eine stärkere Stellung als bisher eingeräumt. Das käme etwa dann zum Tragen, wenn Tierversuche vor das Höchstgericht gebracht werden, wie VP-Verfassungssprecher Gerstl betonte. Wittmann sprach von der größtmöglichen Absicherung der Tierrechte.
Auch Wasserschutz kommt in die Verfassung
Neben dem Tierschutz hatte besonders das Thema Wasser, speziell EU-Überlegungen bezüglich einer Liberalisierung der Versorgung, vor einigen Monaten für Aufregung gesorgt. Nunmehr heißt es im Drei-Parteien-Antrag, dass sich die Republik zur Wasserversorgung als Teil der Daseinsvorsorge und zu ihrer Verantwortung für die Sicherung von deren Erbringung und Qualität bekennt.
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