Drei-Stufen-Modell

“Staatsbürgerschaft neu” passiert den Ministerrat

Österreich
30.04.2013 12:10
Das neue Staatsbürgerschaftsgesetz hat am Dienstag den Ministerrat passiert. Die Regelung sieht ein Drei-Stufen-Modell vor, wie es im Begutachtungsentwurf von Integrationsstaatssekretär Sebastian Kurz bereits enthalten war. Die Vergabe der Staatsbürgerschaft orientiert sich künftig nicht mehr an der bloßen Aufenthaltsdauer, sondern am Fortschritt der Integration.

Wer sehr gut integriert ist, soll die Staatsbürgerschaft nach sechs Jahren bekommen. Bei ausreichender Integration ist die Staatsbürgerschaft nach zehn Jahren möglich. Personen, die die vorgegebenen Standards nicht erfüllen, haben keinen Anspruch auf einen österreichischen Pass (siehe Infobox).

Nach sechs Jahren ist der Erwerb der Staatsbürgerschaft möglich, wenn die betreffende Person einen gesicherten Lebensunterhalt nachweisen kann und über Deutschkenntnisse auf B2-Level (Maturaniveau der ersten lebenden Fremdsprache) verfügt. Ein weiterer Nachweis einer persönlichen Integration ist dann nicht mehr nötig.

Als gesicherter Lebensunterhalt gilt dabei ein Einkommen von rund 1.000 Euro pro Person und Monat. Die letzten sechs Monate vor dem Antrag muss man jedenfalls gearbeitet haben oder in Karenz gewesen sein. Sozialhilfeleistungen dürfen nicht in Anspruch genommen worden sein.

Bei schlechterem Deutsch zählt persönliches Engagement
Verfügt ein Bewerber nicht über Deutschkenntnisse auf Matura-, sondern nur auf Mittelschulniveau (B1-Level), kann er ebenfalls nach sechs Jahren die Staatsbürgerschaft bekommen. Allerdings muss er dann eine nachhaltige persönliche Integration nachweisen. Darunter versteht das Gesetz ein zumindest dreijähriges gemeinnütziges Engagement - entweder ehrenamtlich bei einer gemeinnützigen Organisation wie Feuerwehr oder Rotem Kreuz, einem nicht gesetzlichen Interessenverband wie Elternvertretung oder Betriebsrat oder beruflich im Bildungs-, Sozial- und Gesundheitsbereich.

In der zweiten Stufe ist der Erwerb der Staatsbürgerschaft nach zehn Jahren möglich. Dafür reichen die - auch für den Erhalt nach sechs Jahren geltenden - Kriterien der Unbescholtenheit, der Selbsterhaltungsfähigkeit, der Sprachkenntnisse auf Mittelschulniveau sowie ein erfolgreicher Staatsbürgerschaftstest.

Ausnahmen für Menschen mit Beeinträchtigung
Für Menschen, die aus körperlichen Gründen die Kriterien nicht erfüllen können, sind Ausnahmen vorgesehen. Das gilt etwa für Personen mit Behinderung, wenn sie körperlich nicht in der Lage sind, die Sprache zu lernen oder für eigenen Unterhalt zu sorgen, sowie Menschen, die aus schwerwiegenden gesundheitlichen Gründen amtsärztlich arbeitsunfähig sind. Bei sogenannten Putativ-Österreichern, die fälschlicherweise von den Behörden als Staatsbürger behandelt wurden und zum Beispiel den Wehrdienst abgeleistet haben, wird rückwirkend die Staatsbürgerschaft anerkannt.

Außerdem haben künftig auch uneheliche Kinder mit österreichischem Vater und ausländischer Mutter Anspruch auf die österreichische Staatsbürgerschaft. Die derzeit bestehende Diskriminierung, die solchen Kindern keinen Anspruch zuerkennt, wird beseitigt. Bei Adoptionen von ausländischen Kindern wird der Erwerb der Staatsbürgerschaft bis zum 14. Lebensjahr erleichtert.

Staatsbürgerschaftstest überarbeitet
Alle neuen Österreicher werden auch weiterhin einen Staatsbürgerschaftstest absolvieren müssen. Dieser wurde aber überarbeitet (siehe Infobox). Der Fokus soll stärker auf Werte und Fragen des Zusammenlebens als auf historisches Faktenwissen gelegt werden. Kurz hatte dazu vergangene Woche eine Wertefibel für potenzielle Neo-Österreicher und eine Lernunterlage inklusive Testfragen präsentiert.

Nicht enthalten ist die umstrittene Einbürgerung von Prominenten. Diese soll bis zum Sommer per Verordnung neu geregelt werden. Die Kriterien seien "in Vorbereitung", sagte Innenministerin Johanna Mikl-Leitner.

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