Bub klagte Republik

OÖ: Geohrfeigter Schüler erhält kein Schmerzensgeld

Österreich
27.04.2013 10:54
Eine Ohrfeige für einen damals siebenjährigen Linzer Volksschüler bleibt für die Republik und den betroffenen Schuldirektor ohne Folgen. Der Linzer Richter Stefan Pellegrini stellte in einem Urteil jetzt fest, dass es die Ohrfeige des Schuldirektors zwar gegeben hat, die Schmerzensgeldklage des Schülers wies er aber zurück.

"Das Urteil besagt, dass es keinen Zweifel gibt, dass es körperliche Übergriffe gegeben hat, für die es keine Rechtfertigung gibt", sagt Kurt Lichtl, der Anwalt des Buben. Da die tätlichen Angriffe aber, so der Richterspruch, keine nennenswerten Auswirkungen hatten, die mit Schmerzensgeld abzugelten wären, wurde die Klage des Schülers gegen die Republik abgewiesen.

"Der Fall ist noch nicht abgeschlossen", so Lichtl. Er wird gegen das Urteil Berufung beim Oberlandesgericht Linz einlegen. Eine Anzeige der Eltern bei der Disziplinarkommission gegen den inzwischen pensionierten Schuldirektor ist mittlerweile "versandet".

Siebenjähriger "problematisch im Umgang"
Der Vorfall war bereits im Jahr 2009 geschehen. Der Direktor einer Linzer Volksschule hatte den Schüler geohrfeigt und gewürgt. Der Vater des Buben sprach von insgesamt fünf massiven Übergriffen. Der Schüler habe dadurch Angst und Einschlafprobleme gehabt und sei zum starken Bettnässer geworden. Es kam zum Prozess, Ende Jänner 2012 schloss das Gericht die Verhandlung, das Urteil hätte den Parteien schriftlich zugestellt werden sollen.

Damals zeigte sich der Anwalt des Schülers über den Prozessverlauf gegenüber Journalisten nicht sehr optimistisch. Er befürchtete, dass das Gericht das, was der Vater des Schülers als Mittelsperson über die angeblichen Vorfälle vorbrachte, nicht als erwiesen ansehen und gegen seinen Mandanten entscheiden würde. Zudem hatten mehrere Zeugen den damals Siebenjährigen als problematisch im Umgang beschrieben. Dem Buben selbst wollte der Anwalt eine Einvernahme vor Zeugen über die Vorfälle ersparen.

Verfahren Mitte März 2012 wiedereröffnet
Umso überraschender nahm der Fall Mitte März 2012 eine Wende: Das bereits geschlossene Verfahren wurde wiedereröffnet. Grund war der Wunsch des Gerichts nach einer Verfahrensergänzung.

Wie zuvor von Anwalt Lichtl beantragt, hatte es ein Sachverständigengutachten zur Frage der Beeinträchtigung des Schülers durch die Handlungen des Direktors in Auftrag gegeben. Der Anwalt hatte angeführt, dass sich die Noten des Kindes nach einem Schulwechsel deutlich verbessert hätten. Diese Ergebnisse des Gutachten wollte der Richter abwarten und in seine Entscheidungsfindung mit einfließen lassen.

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