Der Vorfall passierte am 2. Dezember in der Wohnung des späteren Opfers. Wie sich später herausstellte, hatten sowohl die Frau als auch der Mann deutlich über zwei Promille Alkohol im Blut. Es kam zu einer Auseinandersetzung.
In der Küche ergriff die damals 37-Jährige ein Messer und fügte dem 62-Jährigen einen tödlichen Stich ins Herz zu. Dann lief sie zu einer Nachbarin, diese alarmierte die Einsatzkräfte. Der Notarzt konnte nur noch den Tod des Mannes feststellen. Die Frau ließ sich von der Polizei widerstandslos festnehmen.
Bei Gerangel "ins Messer gelaufen"
Vor Gericht begründete sie die Tat damit, dass der 62-Jährige sie sexuell bedrängt habe und ihr bei einem Gerangel "ins Messer gelaufen" sei. Dem folgten die Geschworenen nicht, sie glaubten auch nicht an Notwehr. Aber sie gestanden der Frau wegen der Alkoholisierung eine eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit zu. Außerdem nahmen sie eine Tatprovokation durch das Opfer an.
Erschwerend gewertet wurde, dass sich die Justiz schon früher mit der Angeklagten wegen Körperverletzung beschäftigt hatte. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, die Frau erbat sich Bedenkzeit.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.