Prozess in NÖ

Freundin ermordet: 18 Jahre Haft für 37-jährigen Polen

Österreich
17.04.2013 15:45
Weil er seine Freundin im Oktober 2012 mit einem Hammer erschlagen hatte, ist ein 37-jähriger Pole am Mittwoch in St. Pölten wegen Mordes zu 18 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Täter zeigte sich geständig. Er sei nach dem Geschlechtsverkehr von der Frau verhöhnt worden und habe sich ausgenutzt gefühlt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Bereits nach seiner Festnahme hatte der 37-Jährige gestanden, seine Freundin am 7. Oktober 2012 in der gemeinsamen Unterkunft in Langenlebern in Niederösterreich getötet zu haben. Die Leiche hatte er danach in einem Gewässer in der Au abgelegt. Die in ein Leintuch eingewickelte, nur halb bekleidete Tote war am Tag darauf von einem Fischer entdeckt worden. Drei Tage später wurde die 37-Jährige identifiziert, der Mann wurde festgenommen.

Mit Hammer zehn Mal auf den Kopf geschlagen
Der unbescholtene Angeklagte hatte seit 2006 in Österreich gearbeitet. Laut Staatsanwaltschaft war das spätere Opfer die erste Frau in seinem Leben. Er hatte sie Anfang 2012 in seiner Heimat kennengelernt und eingeladen, zu ihm zu ziehen. Er habe von Anfang an eine - auch sexuelle - Beziehung gewollt, die Frau habe ihn hingehalten.

In den Morgenstunden des 7. Oktober seien beide früh aufgewacht, aber nach einer neuerlichen Zurückweisung und Beleidigung des Mannes sei die 37-Jährige laut Staatsanwaltschaft wieder eingeschlafen. Der Angeklagte habe schließlich zu einem Hammer gegriffen und der Frau insgesamt zehn Mal auf den Kopf geschlagen. Laut dem gerichtsmedizinischen Gutachten erlitt das Opfer ein Schädel-Hirn-Trauma und starb einen raschen Tod infolge eines Herz-Kreislauf-Versagens.

Wie die Staatsanwältin im Prozess ausführte, war es laut Abstrich allerdings doch zum Geschlechtsverkehr gekommen, was der Pole daraufhin auch einräumte. Er habe sich geschämt und nicht darüber reden wollen, meinte er vor Gericht.

"Explosive Mischung aus Wut und Verzweiflung"
Aus psychiatrischer Sicht sei der 37-Jährige zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig gewesen. In der Befragung wurden die erlittenen Kränkungen deutlich, die - so Verteidiger Ernst Gramm in seinem Schlussplädoyer - zu einer "explosiven Mischung aus Wut und Verzweiflung" geführt hatten: Die Frau habe dem sie liebenden Hilfsarbeiter unter anderem an den Kopf geworfen, er sei hässlich, sie würden nicht zusammenpassen, und - nach dem ersten und einzigen Geschlechtsverkehr - vorgeworfen, er sei kein richtiger Mann. Der Verteidiger sprach daher von einer Handlung im Affekt und plädierte auf Totschlag.

Angst, verlassen zu werden, sah Staatsanwältin Maria Tcholakova als ein Motiv. Aus ihrer Sicht handelte es sich allerdings um Mord mit Vorsatz. So verwies sie darauf, dass die Tatwaffe greifbar in seinem Nachtkästchen gelegen hatte und er mehrmals heftig auf sein Opfer eingeschlagen hatte.

Die Geschworenen folgten der Anklage und entschieden auf Mord. Mildernd auf das Urteil wirkten sich laut Richterin die bisherige Unbescholtenheit des Angeklagten sowie sein reumütiges Geständnis aus. Erschwerend wurde hingegen die hinterhältige Tatbegehung gewertet.

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