Geburt auf Toilette

Baby erstickte in WC-Muschel: Mutter freigesprochen

Österreich
17.04.2013 11:10
Eine Oberösterreicherin, die angeklagt war, im November 2010 ihr Kind bei der Geburt getötet zu haben, ist am Mittwoch am Landesgericht Linz freigesprochen worden. Die Frau hatte ihr Baby offenbar völlig unerwartet auf der Toilette zur Welt gebracht, das Neugeborene fiel in die WC-Muschel und erstickte. Der Schöffensenat sah es als nicht erwiesen an, dass die Frau zum Zeitpunkt des Vorfalls in der Lage gewesen sei, einzugreifen und das Baby zu retten. Er entschied daher im Zweifel für die Angeklagte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Prozess fand mit Ausnahme der Urteilsverkündung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Wie die Richterin in der Begründung des Spruchs ausführte, sei die Frau ganz normal auf die Toilette gegangen und habe dann das viele Blut bemerkt.

Der Lebensgefährte der Frau sagte aus, er habe einen "lauten Pumperer" gehört. Das lebend geborene Baby sei nach Ansicht eines Sachverständigen in der WC-Muschel erstickt - unklar ist, ob durch Hineindrücken oder durch Eihäute.

Frau verfiel nach Geburt in "kollapsähnlichen Zustand"
Laut psychiatrischem Gutachten sei die Frau nach der Geburt über einige Minuten hinweg in einen kollapsähnlichen Zustand verfallen und handlungsunfähig gewesen, so die Richterin. Im Prozess ging es im Wesentlichen darum, ob die Beschuldigte in der kurzen Zeit nach der Geburt aufgrund ihrer physischen und psychischen Verfassung in der Lage gewesen wäre, das Neugeborene zu befreien, bevor es erstickte.

Da das Beweisverfahren kein Ergebnis gebracht habe, wann sich der Zustand der Frau wieder normalisierte und ob sie dann noch etwas für das Kind hätte tun können, entschied das Gericht im Zweifel für die Angeklagte und sprach sie vom Vorwurf der Tötung eines Kindes bei der Geburt frei. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

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