Der Prozess fand mit Ausnahme der Urteilsverkündung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Wie die Richterin in der Begründung des Spruchs ausführte, sei die Frau ganz normal auf die Toilette gegangen und habe dann das viele Blut bemerkt.
Der Lebensgefährte der Frau sagte aus, er habe einen "lauten Pumperer" gehört. Das lebend geborene Baby sei nach Ansicht eines Sachverständigen in der WC-Muschel erstickt - unklar ist, ob durch Hineindrücken oder durch Eihäute.
Frau verfiel nach Geburt in "kollapsähnlichen Zustand"
Laut psychiatrischem Gutachten sei die Frau nach der Geburt über einige Minuten hinweg in einen kollapsähnlichen Zustand verfallen und handlungsunfähig gewesen, so die Richterin. Im Prozess ging es im Wesentlichen darum, ob die Beschuldigte in der kurzen Zeit nach der Geburt aufgrund ihrer physischen und psychischen Verfassung in der Lage gewesen wäre, das Neugeborene zu befreien, bevor es erstickte.
Da das Beweisverfahren kein Ergebnis gebracht habe, wann sich der Zustand der Frau wieder normalisierte und ob sie dann noch etwas für das Kind hätte tun können, entschied das Gericht im Zweifel für die Angeklagte und sprach sie vom Vorwurf der Tötung eines Kindes bei der Geburt frei. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.
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