Telekom-Affäre

Angst vor Pleite: Richter lässt BZÖ-Gelder “einfrieren”

Österreich
12.04.2013 19:41
In der Affäre um Parteienfinanzierung durch die Telekom Austria wird es für das BZÖ unter Obmann Josef Bucher nun eng. Die Staatsanwaltschaft Wien hat beantragt, dass bereits vor dem Prozess knapp 940.000 Euro beschlagnahmt bzw. gesperrt werden sollen. Grund für den bereits vom Richter unterfertigten Beschluss: Anklage und Gericht befürchten die Pleite der Orangen - sie könnten den Wiedereinzug in den Nationalrat verpassen und zahlungsunfähig werden.

Laut Anklageschrift habe die Telekom das Geld, exakt 939.680 Euro, 2006 über Scheinrechnungen an zwei BZÖ-nahe Agenturen für den damaligen Nationalratswahlkampf bezahlt. Die Zahlungen sollen demnach "ohne Wissen der Telekom-Aktionäre und ohne adäquate Gegenleistung" getätigt worden sein. Nun könnte es sein, dass dem BZÖ im Sommer diese Summe aus der Parteienförderung nicht ausbezahlt werde, hieß es. Die heutige Telekom-Austria-Führung will das Geld jedenfalls vom Bündnis zurück.

Die Anklage wurde bereits im Jänner gegen den Lobbyisten Peter Hochegger, den Ex-Telekom-Manager Rudolf Fischer sowie gegen den ehemaligen FPÖ-/BZÖ-Politiker Klaus Wittauer erhoben. Diese drei sowie "weitere Personen" stünden unter dem Verdacht der Untreue, der falschen Beweisaussage sowie der Geldwäscherei.

Anklage geht von BZÖ-Pleite nach Wahl aus
In ihrer Anklage beantragte die Staatsanwaltschaft, das Gericht möge im Fall von Schuldsprüchen den Betrag, um den sich das BZÖ bereichert haben soll, für verfallen erklären. Da die Anklagebehörde offenbar nicht davon ausgeht, dass das BZÖ bei der kommenden Nationalratswahl im Herbst den Wiedereinzug ins Parlament schaffen und damit neuerlich Anspruch auf Parteienförderung erlangen wird, beantragte sie bei Gericht nun die vorsorgliche Sicherstellung der knapp 940.000 Euro.

BZÖ erbost: "Äußerst hinterfragenswert"
Das BZÖ reagierte am Freitag erbost auf die neueste Entwicklung in der Causa. Der Beschluss des Straflandesgerichts Wien sei eine "äußerst hinterfragenswerte Entscheidung, gerade in einem Wahljahr", kritisierte Bündnissprecher Rainer Widmann.

Abgesehen davon, dass die Justiz "wieder einmal Medien gezielt vorinformiert", sei es "sehr seltsam, dass dem BZÖ Gelder gesperrt werden sollen, die nachweislich weder an das Bündnis noch an die mittlerweile liquidierte Orange Werbeagentur, sondern an Privatpersonen - die heute nicht einmal mehr beim BZÖ sind - angeblich geflossen sind", hieß es. Es gebe keinerlei strafrechtliche Beschuldigungen gegen das Bündnis oder die Orange Werbeagentur.

"Es wäre jedenfalls skandalös, wenn das Bundeskanzleramt die dem BZÖ gesetzlich zustehende Parteiförderung quasi auf Verdacht einbehalten würde", betonte Widmann, der auch VP-Justizministerin Beatrix Karl gefordert sieht. Die Befragungen im parlamentarischen Untersuchungsausschuss hätten klar ergeben, dass es keine Zahlungen an das Bündnis gegeben habe. "Wenn versucht werden soll, in einem Wahljahr gegen einen unliebsamen politischen Konkurrenten vorzugehen, dann werden wir uns gegen diese Form von Politjustiz zu wehren wissen."

Das BZÖ habe der Staatsanwaltschaft freiwillig alle vorhandenen Unterlagen zur Verfügung gestellt und eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht, wurde in einer Aussendung unterstrichen. Wenn es eine strafrechtliche Grundlage gebe, werde das Bündnis aber selbstverständlich die notwendigen finanziellen Schritte einleiten und sich dann an den verantwortlichen Personen schadlos halten.

Die knapp 940.000 Euro, die beschlagnahmt bzw. gesperrt werden sollen, machen fast ein Viertel der 4,1 Millionen Euro aus, die dem BZÖ 2013 an Parteienförderung zustehen. Dazu hieß es seitens der Partei lediglich, dass man finanziell gut aufgestellt sei und Rücklagen habe.

Auch Richter befürchtet Pleite der Orangen
Diese Ansicht teilt das Gericht allerdings nicht: Der zuständige Richter Michael Tolstiuk leistete dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf "Einfrieren" der Gelder am Freitag Folge, auch er dürfte nicht überzeugt davon sein, dass die Orangen bei rechtskräftigem Abschluss des Hochegger-Prozesses noch liquid genug sind, um - sollten sich die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft bestätigen - die 940.000 Euro zurückzahlen zu können.

Ein endgültiges, rechtskräftiges Urteil im Hochegger-Prozess dürfte wohl erst 2014 und damit deutlich nach den Nationalratswahlen vorliegen. In seinem Beschluss beruft sich Richter Tolstuik u.a. auf eine Gallup-Umfrage, aus der hervorgeht, dass die Orangen den Wiedereinzug in den Nationalrat verpassen könnte.

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