Arsen-Prozess in NÖ

Nach Doppelmord: Lebenslange Haft für Bogumila W.

Österreich
11.04.2013 21:20
Im Prozess um den Tod zweier Pensionisten durch Arsenvergiftung ist die polnische Pflegehelferin Bogumila W. am Donnerstagabend in Krems des zweifachen Mordes schuldig gesprochen und zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Geschworenen entschieden mit sechs zu zwei Stimmen für einen Schuldspruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Richterin Susanne Daniel sprach von Mord aus niederen Beweggründen, was strafverschärfend sei. Daher sei eine lebenslange Freiheitsstrafe zu verhängen gewesen, sagte sie in ihrer Urteilsbegründung. Schuldsprüche gab es auch bei den angeklagten Betrugs- und Diebstahlsdelikten.

Gutachter: Tod infolge von Arsenvergiftung
Den gerichtsmedizinischen und chemischen Gutachten zufolge, die Christian Reiter am Donnerstag präsentiert hatte, starben die Pensionisten aus Wien und Niederösterreich an den Folgen einer Arsenvergiftung. Laut Reiter wurde bei Herbert A. (68) - er starb im Oktober 2010 - eine wiederkehrende Verabreichung des Giftes nachgewiesen, bei Alois F. (61), der im Februar 2011 starb, zumindest eine einmalige. Die angeklagte polnische Pflegehelferin hatte in beiden Haushalten gelebt.

Angeklagte bekannte sich nicht schuldig
Zu Verhandlungsbeginn am Montag hatte sich die 52-Jährige nicht schuldig bekannt. Sie gab an, bei dem Wiener A. als Haushaltshilfe und später Pflegerin, bei F. als Putzfrau gearbeitet zu haben. Der Wiener hatte ihr - neben einem verkauften Mobilheim im Weinviertel - auch seine Eigentumswohnung geschenkt. Tatsächlich hatten die einsamen Männer die Frau über Inserate, in denen sie eine Lebensgefährtin suchten, kennengelernt und sich Zeugenaussagen zufolge in die 52-Jährige verliebt. Sie selbst bestritt jegliche Liebesbeziehung.

Wie Reiter am Donnerstag ausführte, litten die Pensionisten aus Wien und Niederösterreich an verschiedenen altersbedingten "Wehwetscherln", waren ansonsten aber halbwegs gesund. Ihr Zustand verschlechterte sich dann jedoch rapide. In aufwendigen technischen Analysen wurden Organe sowie Haare und Nägel der Opfer untersucht, wodurch nicht nur der Nachweis des Giftes gelang, sondern sich - rückgerechnet auf das Wachstumstempo der Nägel - auch der Zeitpunkt der Arsenverabreichung eingrenzen ließ.

Anklägerin: "Es gab intime Beziehungen"
Staatsanwältin Susanne Waidecker hatte sich in ihrem Schlussvortrag von der Schuld der Angeklagten überzeugt gezeigt und eine gerechte Strafe gefordert. Sie verwies auf diverse Widersprüche in den Aussagen der 52-Jährigen und auf die Parallelen bei den Opfern - beide einsam, beide fast ohne Kontakte, beide suchten per Inserat eine Gefährtin für ihren Lebensabend. Für Waidecker stand auch außer Frage, dass es intime Beziehungen gab.

Verteidiger Timo Gerersdorfer hatte einen Freispruch im Zweifel gefordert. Das Beweisverfahren habe "nicht einmal ansatzweise ergeben", dass seine Mandantin den Männern Arsen verabreicht habe. Es sei nicht geklärt, wo das Gift her- und hinkam.

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