Nach Finanzskandal

Salzburger Landtag beschloss Spekulationsverbot

Österreich
10.04.2013 16:00
Während die Gespräche über ein bundesweites Spekulationsverbot derzeit im Nationalrat ins Stocken geraten sind, hat der Salzburger Landtag am Mittwoch im zuständigen Ausschuss einstimmig ein solches Verbot beschlossen und dieses in den Verfassungsrang auf Landesebene gehievt. Ebenfalls fixiert wurde der Umstieg von der Kameralistik auf eine doppelte Buchführung bis zum 1. Jänner 2018.

Das Gesetz, das nur mehr formal im Plenum des Landtags abgesegnet werden muss, sieht vor, dass Finanzgeschäfte nur unter besonderen Bedingungen abgeschlossen werden dürfen. Zentrale Bedeutung kommt dabei einer "Positiv-Liste" zu, die Finanzgeschäfte enthält, die von Landesregierung und Landtag als risikoavers beurteilt werden und daher vom Land, von den Gemeinden und anderen Rechtsträgern des öffentlichen Bereiches künftig auch abgeschlossen werden dürfen. Finanzgeschäfte, die nicht in dieser Liste enthalten sind, dürfen nicht mehr abgeschlossen werden.

Landesregierung wurde "entmachtet"
Der Landtag hat in der Sache heute auch die Landesregierung "entmachtet": Auf Antrag der Grünen wurde nämlich beschlossen, dass die Richtlinien, die praktisch die Grundlage für die Finanzgeschäfte bilden, und die "Positiv-Liste" nicht - wie ursprünglich geplant - von der Landesregierung im Alleingang beschlossen werden können, sondern einer Zustimmung des Landtages bedürfen.

Das Landesparlament muss künftig außerdem über sämtliche Rechtsgeschäfte, welche die verschiedenen Rechtsträger des Landes tätigen, detailliert unterrichtet werden. Diese Berichte dürfen "keine nichtssagenden Auflistungen enthalten, sondern alle notwendigen Zusatzinformationen - wie etwa Nominale und Marktwert -, die der Landtag benötigt, um sich ein aussagekräftiges Bild zu machen", so der Grüne Fraktionssprecher Cyriak Schwaighofer.

Finanzlandesrat: "Kein Platz für Risikogeschäfte"
Landeshauptfrau Gabi Burgstaller kündigte in der Generaldebatte an, dass es bei der Abwicklung von Finanzgeschäften künftig zu einer strengen Trennung zwischen Front- und Backoffice komme und regelmäßig Bericht erstattet werden müsse. Finanzlandesrat Georg Maltschnig sagte, er habe mehrfach betont, "dass risikoreiche Finanz- und Spekulationsgeschäfte in einem öffentlichen Haushalt grundsätzlich nichts verloren haben". Mit dem Gesetz sei klargestellt, "dass in Salzburg für solche Geschäfte kein Platz ist".

ÖVP: "Völlige Neuorganisation des Finanzressorts"
Die ÖVP sprach von einem ersten Schritt. Weitere, "wie beispielsweise der massive Ausbau der Kontrolle, sowohl intern als auch durch den Landtag, aber auch eine völlige Neuorganisation des Finanzressorts haben zu folgen. Auch muss dem Landtag eine viel stärkere Rolle bei der Festlegung der Grundsätze und der Rahmenbedingungen der Finanzgeschäfte eingeräumt werden", forderte VP-Abgeordneter Christian Stöckl.

Grünen-Fraktionssprecher Schwaighofer meinte zum großen Anlassfall für das Spekulationsverbot: "Der Finanzskandal hat schonungslos die Fehlleistungen der Landesregierung offengelegt. Im Gegenzug konnte sich jedoch der Landtag in dieser Causa als konstruktive Kraft darstellen."

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