Berufung abgelehnt

Klimt- und Schiele-Bilder verschollen: Linz muss zahlen

Österreich
04.04.2013 09:33
Im Rechtsstreit um drei verschwundene Bilder von Gustav Klimt und Egon Schiele hat das Oberlandesgericht die Berufung der Stadt Linz abgelehnt, sie muss die Erben entschädigen. In den kommenden Monaten soll vor einem Zivilrichter über den Wert der Kunstwerke verhandelt werden. Der Streitwert liegt bei 6,25 Millionen Euro. Nach dem OLG-Urteil könnte die Stadt aber noch Revision beim Obersten Gerichtshof einlegen.

Mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts wurde festgestellt, dass die Stadt Linz die Kunstwerke 1951 von der Leihgeberin Olga Jäger erhalten habe und haben müsste, erklärte Mediensprecher Andre Starlinger in einem Bericht des "Neuen Volksblattes" am Donnerstag: "Wenn sie die Bilder aber nicht hat, haftet sie für den Wert." Über diesen muss verhandelt werden, falls auf Revision verzichtet wird.

Bereits 2011 hatte der Oberste Gerichtshof - wie berichtet - den Erben der ursprünglichen Eigentümerin für die Schiele-Zeichnung "Paar" 100.000 Euro zugesprochen, die sie auch erhielten. Nun muss noch der Wert der verschwundenen Klimt-Zeichnung "Zwei Liegende" sowie des Aquarells "Junger Mann" und des Gemäldes "Tote Stadt" von Schiele geschätzt werden.

Linz geht, einer privaten Expertise von Ex-Landesmuseen-Chef Peter Assmann zufolge, von einem Wert in Höhe von lediglich einigen hunderttausend Euro aus und zweifelt zudem die Echtheit eines Werkes an. Ein von den Klägern vorgeschlagener Vergleich über 5,75 Millionen Euro wurde abgelehnt. Die Kläger wollen eigene Gutachten präsentieren.

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