Im vergangenen Oktober hatten die 27 europäischen Datenschutzbehörden dem Internetriesen vier Monate Zeit gegeben, um Maßnahmen zur Anpassung seiner Nutzungsbestimmungen an das europäische Datenschutzrecht zu ergreifen. Kritisiert wurden unter anderem Mängel beim Widerspruchsrecht und bei der Begrenzung der gesammelten Angaben. Auch würden Kunden unzureichend über die Zwecke und die Kategorien der gespeicherten Daten informiert. Unklar sei außerdem, wann die Daten gelöscht würden.
Die französischen Datenschützer waren von den EU-Partnerbehörden beauftragt worden, die seit dem 1. März 2012 geltenden neuen Datenschutz- und Nutzungsbestimmungen von Google zu prüfen. Rund 60 Datenschutz-Bestimmungen und allgemeine Geschäftsbedingungen für verschiedene Google-Dienste hatte das Unternehmen zu einem einzelnen Text zusammengeführt. Dafür verknüpft der Konzern aber auch Daten der Nutzer aus allen Angeboten miteinander. Betroffen sind vor allem Nutzer mit einem Google-Konto, die etwa den E-Mail-Dienst Gmail nutzen und Mitglied im sozialen Netzwerk Google+ sind.
Google habe nach der Vier-Monats-Frist vom Oktober "keinerlei konkrete Maßnahme" ergriffen, hob die französische Cnil in einer Erklärung hervor. Auch nach einem Gespräch mit Vertretern von Google am 19. März habe es keine Änderungen gegeben. An diesem Gespräch waren demnach die Datenschutzbehörden Deutschlands, Frankreichs, Spaniens, Italiens, der Niederlande und Großbritanniens beteiligt. Die Behörden dieser Arbeitsgruppe hätten daher beschlossen, Maßnahmen wie Befragungen oder Kontrollen zu ergreifen.
Die französische Behörde hatte die Arbeitsgruppe geleitet, die mögliche Strafmaßnahmen der EU-Länder koordinieren soll. Die Sanktionen erfolgen allerdings nicht auf EU-Ebene, sondern in jedem Land einzeln.
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