Frist abgelaufen

93 Eintragungen im Lobbying-Register, Anwälte zieren sich

Österreich
01.04.2013 13:26
Die Eintragungsfrist für das Lobbyisten-Register ist abgelaufen. Bis zum Wochenende haben sich 93 Firmen und Verbände mit insgesamt 417 Lobbyisten angemeldet. ÖGB und Industriellenvereinigung fehlen allerdings noch. Außerdem scheint bisher keine einzige Rechtsanwaltskanzlei in der Datenbank des Justizministeriums auf. Vertreter der Lobbying-Branche fordern daher eine Reform des Gesetzes. Die Anwälte wollen im Zweifelsfall ausjudizieren, ob sie sich wirklich registrieren müssen.

Das Lobbyistenregister wurde in Folge der Telekom-Affäre und des Skandals rund um den EU-Abgeordneten Ernst Strasser eingeführt. Seit Jahresanfang müssen sich in Österreich tätige Lobbyisten nun beim Justizministerium registrieren, andernfalls drohen Strafen zwischen 10.000 und 60.000 Euro (im Wiederholungsfall) bis hin zur Nichtigkeit von Lobbying-Aufträgen. Letzteres kann allerdings nur Lobbying-Agenturen treffen, die professionelle Interessensvertretung für Dritte betreiben.

Aktuell scheinen im Lobbying-Register 26 Agenturen mit 82 namentlich registrierten Lobbyisten auf (Registerabteilung A1) sowie 41 Firmen mit 211 eigenen "In-House-Lobbyisten" (Registerabteilung B). Agenturen müssen dem Justizministerium außerdem ihre Auftraggeber nennen, diese Informationen sind allerdings nicht öffentlich einsehbar.

Weniger strenge Auflagen für "Selbstverwaltungskörper"
Weniger strenge Auflagen als für Agenturen und Firmen gibt es für gesetzliche "Selbstverwaltungskörper" (z.B. Kammern) sowie für private Interessensverbände – von den diversen Branchenverbänden bis hin zum ÖGB. Sie mussten sich zwar ebenfalls bis Sonntag anmelden (in den Registerabteilungen C und D), müssen jedoch nur die Anzahl ihrer "Interessensvertreter", nicht aber deren Namen bekannt geben – und auch dafür haben sie in der Regel noch Zeit bis September 2014. Dann dürfte auch die Zahl der gemeldeten Interessensvertreter noch einmal kräftig steigen.

Einige Kammern und Verbände haben die Anzahl ihrer Interessensvertreter dennoch bereits jetzt eingetragen. Im Register scheinen aktuell neun Kammern und "Selbstverwaltungskörper" mit 54 Interessensvertretern sowie 17 private Verbände mit 70 Interessensvertretern auf. Wirtschafts- und Arbeiterkammer haben allerdings noch keine Zahlen bekannt gegeben. Sie nutzen die Übergangsfrist bis 2014.

Auch abgesehen davon ist das Register noch nicht komplett. Dies deshalb, weil das Justizministerium die eintreffenden Meldungen prüfen muss, was zu Verzögerungen bei der Veröffentlichung im Internet führen kann. So haben zwar ÖGB und Industriellenvereinigung in der Vorwoche angekündigt, ihre Registrierung fristgerecht durchführen zu wollen. Im Register scheinen die beiden Verbände aber noch nicht auf.

Reform des Lobbying-Registers gefordert
Die Österreichische Public Affairs Vereinigung (ÖPAV), eine Interessensvertretung der Lobbying-Agenturen, fordert indes eine Reform des Lobbyisten-Registers. Präsident Feri Thierry plädiert insbesondere für die Gleichbehandlung aller Lobbyisten, egal ob sie für Agenturen, Firmen, Verbände oder Sozialpartner arbeiten.

Thiery stößt sich insbesondere daran, dass Lobbying-Agenturen sowohl ihre Auftraggeber als auch ihre Mitarbeiter namentlich registrieren müssen, während private und gesetzliche Interessensverbände nur die Anzahl ihrer "Interessensvertreter" und das dafür verwendete Budget melden. Er plädiert für "Gleichbehandlung": "Jeder, der Lobbying macht, muss sich eintragen." Klargestellt werden sollte laut Thiery, dass sich auch Anwälte registrieren müssen, wenn sie Lobbying betreiben. Dies wurde zwar in den Erläuterungen des Justizministeriums zum Lobbyistenregister so festgehalten, allerdings scheint bis dato keine Rechtsanwaltskanzlei im Register auf.

Anwälte wollen Eintragung ausjudizieren
Der Präsident der Rechtsanwaltskammer, Rupert Wolff, verweist diesbezüglich auf die im Gesetz festgelegte Ausnahme für Rechtsanwälte. Dort ist die "Rechtsberatung und Vertretung" durch Anwälte von der Registrierungspflicht ausgenommen. Wolff geht daher davon aus, dass Lobbying durch Anwälte nicht meldepflichtig ist, wenn es im Zusammenhang mit Rechtsberatung erfolgt. Schließlich dürfe man bei Rechtsberatung "alles tun, was im Interesse der Klienten ist", so Wolff. Entscheiden müssten das im Zweifelsfall die Gerichte: "Oft erfahren auch Anwälte erst durch den OGH und den Verfassungsgerichtshof, wie ein Gesetz zu interpretieren ist."

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