Das mittlerweile 23-jährige Opfer und ein guter Bekannter der Frau belasteten den Angeklagten schwer. Beide gaben an, sie hätten gehört, wie der 52-Jährige am 21. März 2012 bei einer Tankstelle in der Stadt Salzburg in Richtung des Autos, in dem sie gesessen seien, geschrien habe: "I bring di um!"
Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig und erklärte, dass er "kein einziges Wort" gesagt habe. Er habe das Auto nur fotografieren wollen, um zu dokumentieren, dass sich die beiden erneut in seiner Nähe aufhalten würden. In den dem Gericht vorliegenden zwei Videosequenzen aus dem Fotoapparat des Beschuldigten, der seinen Angaben zufolge in der Hektik statt auf dem Foto- auf den Video-Knopf gedrückt hatte, sei erkennbar, wie das Auto des Bekannten an der Tankstelle vorbeifahre, und einmal kurz stehen bleibe. Es sei aber keine Drohung zu hören.
Richterin Daniela Segmüller erklärte, sie sei nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit überzeugt, dass der Angeklagte die Drohung tatsächlich ausgesprochen habe. Und auch der Beweiswert der Zeugenaussage des Bekannten der Frau sei für sie nicht sehr hoch. "In dem Verfahren steht Aussage gegen Aussage", so die Richterin. Weder Staatsanwalt Marcus Neher noch Verteidiger Franz Essl gaben eine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.
Opfer mehrfach vergewaltigt
Der Ex-Trainer hatte in den Jahren 2005 und 2006 das damals 15- bzw. 16-jährige Mädchen mehrfach vergewaltigt. Er wurde zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt. Für die unbedingte Haftstrafe von sechs Monaten bewilligte der Verwaltungsgerichtshof Ende Oktober 2012 in letzter Instanz die elektronische Fußfessel, Mitte November wurde sie angebracht.
Das Landesgericht Salzburg entschied dann im Jänner, dass der 52-Jährige nach Verbüßung von zwei Dritteln des unbedingten Teils seiner Freiheitsstrafe aus dem elektronischen Hausarrest entlassen wird. Er musste die Fußfessel also statt sechs Monaten nur insgesamt vier Monate tragen. Auflagen für die bedingte Entlassung gibt es nicht: Das Oberlandesgericht Linz hat einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft Salzburg nicht stattgegeben.
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