"Widerstand wächst"

Befragung: Nur noch Koalition für Kirchenprivilegien

Österreich
29.03.2013 10:57
Während sich die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP weiterhin als Verteidiger der Kirchenprivilegien präsentieren, scheinen sich die anderen Parteien immer mehr dem Widerstand gegen die Begünstigungen für Religionsgemeinschaften anzuschließen, wie es die Initiatoren des "Volksbegehrens gegen Kirchenprivilegien" fordern. So verlangen etwa die Grünen die Aufkündigung des Konkordats, das die Verhältnisse der Republik zur katholischen Kirchenleitung im Vatikan regelt.

Das geht aus einer akutellen Umfrage der Initiatoren des Volksbegehrens unter den im Parlament vertretenen Parteien hervor. Die Eintragungswoche für das Volksbegehren findet von 15. bis 22. April statt.

Neben der Aufkündigung des Konkordats sprachen sich die Grünen klar für eine Einschränkung von Subventionen und Steuerbefreiungen für Religionsgemeinschaften (Stichwort Grundsteuerbefreiung) aus. Außerdem forderte Parlamentsabgeordneter Peter Pilz ein Schutzalter bei Beschneidungen.

Strache: "Vertragswerk Punkt für Punkt prüfen"
Etwas anders fiel die Antwort der Freiheitlichen aus. Parteichef Heinz-Christian Strache halte zwar nichts von einer generellen Aufkündigung des Konkordats, meinte aber zur Debatte: "Zweckmäßig wird es sein, sich das gesamte Vertragswerk Punkt für Punkt durchzusehen und schließlich jeweils im Einzelnen zu entscheiden, ob die entsprechende Bestimmung noch eine Daseinsberechtigung hat."

Das BZÖ wiederum steht für eine "klare Trennung von Staat und Kirche". Demnach steht es jedem Funktionär frei, "als Privatperson allfällige Kirchenaktivitäten zu unterstützen oder auch nicht", verlautbarten die Orangen.

Aus dem Büro des Team Stronach hieß es dazu lediglich: "Auch wenn Frank Stronach persönlich ein religiöser Mensch ist, vertritt er die Meinung, dass das persönliche Glaubensbekenntnis Privatsache ist."

SPÖ und ÖVP gegen "demokratische Erneuerung"
Die beiden Koalitionsparteien treten hingegen nach wie vor gegen die aus Sicht der Initiative "demokratische Erneuerung" auf. Der Aussage des Volksbegehrens, das Konkordat stamme aus der Zeit des Austrofaschismus, widersprach das Kulturministerium: Die Verhandlungen dazu hätten bereits vor dieser Zeit geendet. Von einer Aufkündigung halte man nichts, zahlreiche Religionsgemeinschaften hätten die gleichen Rechte wie die katholische Kirche.

Ähnlich lautete die Reaktion aus der ÖVP: "Die staatliche Sicherstellung der Selbstdarstellung der anerkannten Religionen gewährleistet die umfassende Religionsfreiheit in Österreich. Wir bekennen uns uneingeschränkt zum Konkordat", antwortete der Abgeordnete Wolfgang Gerstl.

Aus dem Integrationsstaatssekretariat von Sebastian Kurz hieß es wörtlich: "Zunächst ist anzumerken, dass das Konkordat zwischen Heiligem Stuhl und der Republik Österreich 1960 vom damaligen Außenminister Bruno Kreisky und dem damaligen Unterrichtsminister Heinrich Drimmel unterzeichnet worden ist." Danach warnt Kurz vor einem "schlechten Signal", welches durch eine Aufkündigung ausginge.

Volksbegehren: "Unreflektierte Haltung der Regierung"
Die Haltung der Regierungsparteien zeige, wie "unreflektiert das Verhältnis von Staat und Kirchen in Österreich ist", sagte der Arzt und Volksbegehren-Mitinitiator Christian Fiala am Freitag. "Wir müssen uns als Bürgerbewegung gegen solche antidemokratischen Verflechtungen stark machen."

Erfreulich sei hingegen die Position der Oppositionsparteien. "Der Widerstand gegen kirchliche Privilegien bricht offen aus. Eine reformistische Geisteshaltung, die von den Menschen ausgeht, erreicht sukzessive auch die politischen Parteien. Umso wichtiger ist es, Mitte April das Volksbegehren zu unterzeichnen und so auch den Druck auf die große Koalition zu erhöhen", meinte Fiala.

Kirche: "Grundsteuerbefreiung nur in Ausnahmefällen"
In der Diskussion rund um die Privilegien aller Religionsgemeinschaften geht es an vorderster Front um die Grundsteuerbefreiung, die zahlreiche Liegenschaften genießen. Seitens der Kirche betont man aber immer wieder, dass Religionsgemeinschaften lediglich in Ausnahmefällen von der Grundsteuer befreit seien - und zwar dann, wenn es sich um "gemeinnützige Tätigkeiten" wie in Spitälern, Pflegeräumen oder Schulen handle.

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