Grünes Licht

Bildungsteilzeit und Opferschutz im NR abgesegnet

Österreich
21.03.2013 17:33
Mit einem ganzen Bündel an Gesetzen hat sich am Donnerstag der Nationalrat beschäftigt. Neu eingeführt wird die Möglichkeit einer Bildungsteilzeit, während bei der Bildungskarenz künftig auch für den Besuch von universitären Kursen Prüfungsnachweise erbracht werden müssen. Außerdem hat das Parlament die Novelle zum Verbrechensopferschutz ebenso einstimmig beschlossen, wie den neuen Auszahlungsmodus der Familienbeihilfe direkt an Volljährige in Ausbildung.

Im Gegensatz zur Bildungskarenz ist es bei der neuen Bildungsteilzeit möglich, neben einer Ausbildung weiterzuarbeiten und damit weiterzuverdienen. Die Arbeitszeit muss jedoch um mindestens 25 Prozent, höchstens um 50 Prozent reduziert werden. In Anspruch nehmen kann man die Bildungskarenz zwischen vier Monaten und zwei Jahren.

Die staatliche Zuwendung - neben dem verbleibenden Lohn - nennt sich Bildungsteilzeitgeld und beträgt beispielsweise bei einer Arbeitszeitreduktion von 19 Wochenstunden knapp 440 Euro im Monat. Voraussetzung für den Bezug der Leistung ist, dass das Arbeitsverhältnis zuvor durchgehend mindestens sechs Monate gedauert hat und die wöchentliche Arbeitszeit während der Bildungsteilzeit zehn Stunden nicht unterschreitet.

Eine Einschränkung sieht das Sozialrechtsänderungsgesetz dagegen bei der Bildungskarenz vor. Weiterbildungsgeld erhalten Personen künftig nur noch dann, wenn sie zuvor mehr als geringfügig beschäftigt waren. Zudem sind nunmehr auch für den Besuch universitärer Studien Leistungsnachweise zu erbringen.

Ja zu Fachkräftestipendium
Neu eingeführt wird ein Fachkräftestipendium. Wer arbeitslos ist oder sich beruflich neu orientieren will und nur eine geringe oder mittlere Qualifikation hat, erhält künftig unter bestimmten Auflagen solch ein Stipendium, dessen Höhe sich am Ausgleichszulagenrichtsatz orientiert. Verwendet werden kann es für eine Höherqualifizierung in Mangelberufen oder im Pflegebereich.

Mehr Geld für Verbrechensopfer
Verbrechensopfer bekommen künftig mehr staatliche Hilfe, die dafür nötige Novelle wurde einstimmig beschlossen. Alle Fraktionen begrüßten das von Sozialminister Rudolf Hundstorfer (Bild) vorgelegte Gesetz. Mit der Novelle werden die Pauschalentschädigung für Schmerzensgeld und der Bestattungskostenersatz erhöht, außerdem übernimmt die öffentliche Hand künftig die Kosten für eine Krisenintervention.

Die Regierung rechnet mit jährlichen Mehrkosten von 800.000 bis 900.000 Euro. Diese sollen durch Umschichtungen innerhalb des Sozialministeriums bzw. im Bundessozialamt kompensiert werden.

Novelle der Rot-Weiß-Rot-Karte
Erleichterungen für besonders qualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten bringt die Novelle zur Rot-Weiß-Rot-Karte. Das Team Stronach stimmte gemeinsam mit SPÖ und ÖVP dafür, die anderen Oppositionsparteien - FPÖ, Grüne und BZÖ - waren dagegen. Sie kritisierten, dass das Ziel, verstärkt Fach- und Schlüsselarbeitskräfte nach Österreich zu holen, nicht erreicht worden sei. Auch SPÖ und ÖVP räumten ein, dass weitere Verbesserungen nötig seien.

Die Novelle zum Ausländerbeschäftigungsgesetz erleichtert Fach-und Schlüsselkräften den Antrag auf eine Rot-Weiß-Rot-Karte: Sie müssen ihn nicht mehr selbst im Ausland stellen, sondern der Arbeitgeber kann ihn für sie in Österreich einreichen. Bestimmte Inhaber einer Niederlassungsbewilligung bekommen eine "Rot-Weiß-Rot-Karte plus", also unbeschränkten Arbeitsmarktzugang - etwa Drittstaatsangehörige, die über die Familienzusammenführung kamen, oder gut integrierte Ausländer nach zwei Jahren rechtmäßigem Aufenthalt.

Kinder- und Jugendhilfegesetz nach langem Tauziehen fix
Mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, BZÖ und Team Stronach wurde das lange erwartete Kinder- und Jugendhilfegesetz abgesegnet. Wesentlichster Punkt ist, dass künftig ein Vier-Augen-Prinzip (zwei Fachkräfte werden herangezogen, wenn es widersprüchliche Aussagen innerhalb der betroffenen Familie gibt, Anm.) bei der Gefährdungsabklärung gilt, wenn dies für erforderlich gehalten wird. Gerade diese Einschränkung war es aber, die bei der Opposition auf Widerstand stieß. ÖVP und SPÖ verteidigten die Regelung hingegen, immerhin gebe es eine Verbesserung zum Status Quo.

Das Ringen um das Gesetz hat mehrere Jahre gedauert. Hauptgrund dafür war, dass bei der Materie nicht nur der Bund das Sagen hat, sondern auch die Länder mitreden dürfen. Konkret steht dem Bund nur die Grundgesetzgebung zu, die Ausführungsgesetzgebung obliegt den Ländern. Da ein allgemeines Vier-Augen-Prinzip einiges an Mehrkosten verursachen würde, hat man sich nach langem Tauziehen nun auf einen Modus geeinigt, wonach es nur "erforderlichenfalls" bei Gefährdungsabklärung und Hilfeplanung zum Einsatz kommt.

Familienbeihilfe direkt an Volljährige in Ausbildung
Einstimmig beschlossen wurde auch, dass die Familienbeihilfe künftig direkt an Volljährige in Ausbildung ausbezahlt werden kann. Bei Zustimmung der Eltern kann das Geld somit ab 1. September direkt an Studenten, Teilnehmer eines Kollegs oder Lehrlinge, die eine Berufsreifeprüfung absolvieren (Lehre mit Matura) fließen. Eine Sonderlösung gibt es für 17-jährige Lehrlinge, für die die Eltern eine Direktauszahlung der Familienbeihilfe beantragen können.

Aktuell erhalten 18-Jährige 130,90 Euro an Familienbeihilfe pro Monat, ab dem 19. Lebensjahr sind es 152,70 Euro. Über die Vereinfachung des Systems der Familienbeihilfe und auch eine - in der Debatte geforderte - Indexierung (also Inflationsanpassung) wird Mitterlehner, wie er erklärte, in den nächsten Wochen mit dem Koalitionspartner SPÖ verhandeln.

Dass die Eltern einer direkten Auszahlung zustimmen müssen - und ihre Zustimmung auch wieder zurückziehen können -, ist für FPÖ, Grüne und BZÖ allerdings ein Wermutstropfen. Mitterlehner verteidigte dies als "relativ pragmatische" Vorgangsweise. Denn würde man den Anspruch (und nicht nur den Bezug) an die Jugendlichen übertragen, ergäbe dies Probleme mit steuerlichen oder unterhaltsrechtlichen Familienmaßnahmen - wie dem Alleinverdienerabsetzbetrag oder der Geschwisterstaffel. Und ohne Widerrufsmöglichkeit würden sich manche Eltern wohl "dreimal überlegen", ob sie zustimmen, argumentierte der Familienminister.

Fragestunde mit Hundstorfer
Eröffnet wurde das Plenum mit einer Fragestunde. Gast war diesmal Minister Hundstorfer. Dieser kündigte an, dass die Verlängerung des Pflegefonds um zwei Jahre bis 2016 im Juni dem Nationalrat zum Beschluss vorgelegt werden kann. Wie es in den Jahren danach weitergehen soll, muss aus Sicht des Ministers im Rahmen der kommenden Finanzausgleichsverhandlungen geklärt werden. Sicher sei nur, dass es auch 2017 eine leistbare Finanzierung der Pflege geben werde.

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