Brisante E-Mail

Rechtsstreit um Werkverträge von MA-48-Arbeitern

Österreich
20.03.2013 17:48
Nach drei fristlos entlassenen Mistküblern, wir berichteten, macht die MA 48 wieder von sich reden. Erneut geht es um den zweifelhaften Umgang mit Arbeitnehmern. 28 ehemalige Abfallberater fechten ihre Dienstverhältnisse an. Jetzt flog auf: Die MA 48 erbat juristische Hilfe, um die Verträge ein wenig legaler zu machen.

Die interne E-Mail eines Anwalts an den Finanzmanager und den Personalchef der MA 48 vom 2. Februar 2012 liegt der "Krone" vor. Es wird ersichtlich, dass die Werkverträge (bzw. Passagen darin) jener 28 Abfallberater, die bis zu 14 Jahre für die Stadt Wien arbeiteten, "im krassen Widerspruch zur Rechtssprechung des OGH" stehen und ein Beschäftigungsverhältnis "geradezu indizieren".

Einmal empfahl der Jurist sogar, Passagen in den Werkverträgen "ganz zu streichen und im Einzelfall ohne großes Aufsehen einfach so zu handhaben". Alles in allem seien aber Vertrag und Beiblatt "aus rechtlicher Sicht gut gestaltet und können durchaus einem Arbeitsgerichtsprozess standhalten", so die Einschätzung des Rechtsanwalts.

Mitarbeiter arbeiteten auf Gewerbeschein
Zur Vorgeschichte: Die Abfallberater der MA 48 betreuten das Mist-Telefon mit 70.000 Anrufen jährlich, hielten Vorträge an Schulen und leisteten rund 30.000 Beratungsstunden im Jahr. Sie arbeiteten nicht als Angestellte, sondern auf Gewerbeschein. Als Unmut darüber laut wurde, liefen die Werkverträge im Juli 2012 aus - 28 Menschen waren damit arbeitslos. Seit Februar laufen mehrere Prozesse am Arbeitsgericht. Circa fünf Personen haben sich mit der Stadt verglichen und sehen von Klagen ab.

Umweltstadträtin Ulli Sima ließ ausrichten, dass es Jobangebote an die Betroffenen gebe. Die Abfallberater fordern seit Monaten ein Gespräch mit ihr, zu dem es bislang allerdings nie kam. Zum Thema herrscht Sprechverbot.

Nun kommt Sima in Bedrängnis. Die MA 48 wusste, dass die Rechtssprechung bei Werkverträgen immer strenger wurde und wollte sich mit Änderungen in den Verträgen rechtlich absichern, um fixe Anstellungsverhältnisse zu umgehen.

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