Der Brand war in den frühen Morgenstunden des 21. September 2012 ausgebrochen. Laut Anklage deshalb, weil die beiden Angeklagten einen Kunststoff-Mistkübel, in den sowohl Zigarettenstummeln als auch Papier entsorgt wurden, nicht - wie von der Geschäftsführung angeordnet - nach der Sperrstunde ins Freie gestellt hatten.
Etwa eineinhalb Stunden nachdem die beiden Sperrstunde gemacht hatten, alarmierte ein Türsteher eines Nachbarlokals die Feuerwehr. Dass in der Toilette des Lokals ein alkoholisierter 21-Jähriger lag, war keinem aufgefallen. Auch die Feuerwehr rechnete nicht damit, dass sich in der Bar noch eine Person befand. Der junge Mann starb später an den Folgen einer Rauchgasvergiftung, das Lokal wurde völlig zerstört.
"Das war ein Sorgfaltsverstoß"
Den Angeklagten wurde vorgeworfen, fahrlässig eine Feuersbrunst herbeigeführt zu haben. Daran machte Richterin Petra Harbich auch ihre Schuldsprüche fest. "Ein Blick in den Mistkübel war schlichtweg zu wenig. Sie wären verpflichtet gewesen, den Behälter in den Hof zu bringen. Sie hatten die Anweisung dazu. Das war ein Sorgfaltsverstoß", lautete die Urteilsbegründung. Der Barkeeper fasste eine höhere Strafe aus, weil er eine Vorstrafe aufwies.
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