"Fireline" auf Bar

Nach Feuerunfall in Salzburger Lokal: Geldstrafe verhängt

Österreich
13.03.2013 13:23
Knapp zwei Jahre nach Verhandlungsbeginn ist am Mittwoch der Prozess am Landesgericht Salzburg wegen der Explosion einer Rumflasche beim Legen einer sogenannten Fireline auf der Bar eines Salzburger Lokals beendet worden. Ein Einzelrichter bot den beiden Angeklagten, dem Geschäftsführer (39) und einem Kellner (34), eine Diversion wegen fahrlässiger Körperverletzung mit einer Geldbuße von jeweils rund 3.000 Euro an. Sieben Gäste hatten teils schwere Verbrennungen erlitten.

Richter Roland Finster sprach die beiden Beschuldigten vom Vorwurf der fahrlässigen Gemeingefährdung und von einer Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen frei. Staatsanwalt Michael Schindlauer gab dazu keine Erklärung ab. Er sprach sich aber gegen die Diversion aus. Der gewerberechtliche Geschäftsführer und der Barkeeper nahmen die Diversion an.

Wer "Fireline" entzündet hat, bleibt unklar
Wer nun den 80-prozentigen Rum auf der Bar des Lokals am Rudolfskai an jenem 7. Juli 2010 entzündet hat, ist nach wie vor nicht geklärt. Der Kellner hatte das stets bestritten. Auch ein Obergutachten eines Brandsachverständigen kam zu keinem eindeutigen Ergebnis. "Das Beweisverfahren hat ergeben, dass der Kellner die 'Fireline' gelegt hat. Es war aber nicht nachweisbar, dass er sie entzündet hat", erklärte der Richter.

Der Kellner habe aber sorgfaltswidrig gehandelt, sagte Finster. "Er drehte sich nach Legen der 'Fireline' um und hat diese nicht weiter beobachtet." Dem Geschäftsführer wurde angelastet, dass er keine Sicherheitsvorkehrungen für "Fire-Shows" getroffen habe. Er bekannte sich ebenfalls nicht schuldig und sagte, dass er den Vorfall gar nicht gesehen habe, weil er zu diesem Zeitpunkt gerade draußen gestanden sei.

Vier Zeugen hatten im Vorverfahren ausgesagt, dass sehr wohl der Angeklagte den Rum in Brand gesetzt habe, ein anderer wieder will einen anderen Gast dabei gesehen haben. Fünf Gäste erlitten Verbrennungen zweiten und dritten Grades. Zusprüche an Privatbeteiligte sind nicht erfolgt. "Es hat im Vorfeld Vergleiche mit den Versicherungen gegeben", sagte Gerichtssprecherin Bettina Maxones-Kurkowski. Die Beschuldigten hätten nun 14 Tage Zeit, die Geldbuße zu bezahlen. "Dann gibt es einen Einstellungsbeschluss. Dieser kann dann vom Staatsanwalt bekämpft werden." Die Geldbuße setze sich aus 2.070 Euro für den Geschäftsführer und aus 2.040 Euro für den Kellner plus jeweils 1.000 Euro Verfahrenskosten zusammen.

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