Im Einspruch heißt es wörtlich: "Diese pornografische Karikatur soll offenkundig die Wahlpartei 'Team Stronach' verhöhnen und verspotten. Die pornografische Karikatur kann keinesfalls als Unterstützungsbekundung des Wählers für die Wahlpartei 'Team Stronach' gewertet werden." Da der Wähler sein Kreuz beim BZÖ gemacht hat, sei die Stimme "als gültige Stimme zu werten und somit zu zählen gewesen".
BZÖ will nach weiteren Unregelmäßigkeiten forschen
Die Grünen hatten bei den Reststimmen 20.746 Stimmen erreicht, die Orangen 20.745, wodurch ein Restmandat von Orange zu Grün wanderte. Damit haben die Grünen fünf Sitze im Landtag, gemeinsam mit SPÖ und ÖVP erreichen die drei Parteien die verfassungsgebende Mehrheit. Das BZÖ hat angekündigt, noch nach weiteren Unregelmäßigkeiten forschen zu wollen.
Parteichef Josef Bucher will eine rot-grüne Mehrheit - gemeinsam haben sie 19 Stimmen - unbedingt verhindern. Wird der Einspruch, wie von der Landeswahlbehörde angekündigt, abgelehnt, will das BZÖ das Wahlergebnis beim Verfassungsgerichtshof anfechten.
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