Der Angeklagte, der bereits früher mit dem Gericht zu tun gehabt hatte, war von der Mutter des tätowierten Burschen angezeigt worden. Sie hatte die Bezirkshauptmannschaft eingeschaltet, weil ihr der neue Körperschmuck ihres Sohnes nicht gefiel. Der 20-Jährige musste daraufhin 250 Euro Strafe zahlen und sein Werkzeug abliefern. Offenbar aus Rache ging er dann aber zu dem jungen Mann, verlangte 1.650 Euro als Wiedergutmachung und verpasste ihm eine Kopfnuss.
Am Mittwochnachmittag musste sich der Angeklagte, der sich der rechten Szene zuordnet und selbst eine verbotene Tätowierung offen zur Schau trägt, vor dem Landesgericht Ried im Innkreis wegen Wiederbetätigung und versuchter Körperverletzung verantworten. Er wurde rechtskräftig zu sechs Monaten bedingt verurteilt. Hinzu kommt eine bedingte Haftstrafe von 15 Monaten aus einem früheren Verfahren.
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