Begutachtung vorbei

Staatsbürgerschaft: Breite Kritik an der Neuregelung

Österreich
06.03.2013 15:15
Breite Kritik hat es in der Begutachtung für den von der Koalition Anfang Februar abgesegneten Entwurf für ein neues Staatsbürgerschaftsgesetz gegeben. Vor allem der vorgesehene Einkommensnachweis als Voraussetzung für eine Einbürgerung und die neue Regelung für uneheliche Kinder werden vom Verfassungsdienst im Kanzleramt, den Grünen, einigen Landesregierungen, Menschenrechtlern sowie anderen Organisationen als problematisch eingestuft.

Laut dem Entwurf, der von den Staatssekretären Sebastian Kurz (Bild) und Josef Ostermayer ausgearbeitet wurde, ist der Erwerb der Staatsbürgerschaft nach sechs Jahren grundsätzlich möglich, wenn die betreffende Person einen gesicherten Lebensunterhalt nachweisen kann und über Deutschkenntnisse auf Maturaniveau verfügt. Notwendig ist dafür ein Einkommen von durchschnittlich rund 1.000 Euro pro Person und Monat. Verfügt der Bewerber nur über Deutschkenntnisse auf Mittelschulniveau, kann er ebenfalls nach sechs Jahren die Staatsbürgerschaft bekommen, allerdings muss er dann eine nachhaltige persönliche Integration nachweisen. Dafür muss er sich zumindest drei Jahre lang gemeinnützig engagiert haben.

In der zweiten Stufe ist der Erwerb der Staatsbürgerschaft nach zehn Jahren möglich. Dafür reichen die - auch für den Erhalt nach sechs Jahren geltenden - Kriterien der Unbescholtenheit, der Selbsterhaltungsfähigkeit, der Sprachkenntnisse auf Mittelschulniveau sowie ein erfolgreicher Staatsbürgerschaftstest. Wer all diese Kriterien nicht erfüllt, soll dementsprechend auch die Staatsbürgerschaft nicht bekommen (alle Eckpunkte der Novelle finden Sie in der Story "'Staatsbürgerschaft neu' geht in Begutachtung" in der Infobox).

Neuregelung für uneheliche Kinder
Mit dem Entwurf sollen auch uneheliche Kinder mit österreichischem Vater und ausländischer Mutter Anspruch auf die Staatsbürgerschaft haben. Die derzeit bestehende Diskriminierung, dass uneheliche Kinder, bei denen nur der Vater die Staatsbürgerschaft besitzt, keinen Anspruch haben, wird beseitigt. Allerdings wird hier ein Unterschied gemacht, ob die Anerkennung der Vaterschaft vor oder nach der Geburt erfolgt. In erstem Fall bekommt das Kind die Staatsbürgerschaft automatisch, in zweitem ist ein vereinfachtes Verleihungsverfahren vorgesehen.

Für den Verfassungsdienst im Kanzleramt gibt es keine sachliche Rechtfertigung für diese Unterscheidung. Außerdem hält es der Verfassungsdienst für fraglich, ob eine gerichtliche Feststellung der Vaterschaft vor der Geburt überhaupt zulässig und möglich ist. Auch das Sozialministerium, das den Entwurf mit Kurz ausverhandelt hat, hält diese Regelung für "verfassungsrechtlich bedenklich". Amnesty International wiederum sieht diese "unsachliche Ungleichbehandlung" im Widerspruch mit der Judikatur des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Auch die Caritas, die Grünen, die Vorarlberger Landesregierung, der Fachverband der Standesbeamten und die Kinder- und Jugendanwaltschaften kritisieren diese Regelung.

Debatte um Einkommensnachweis
Massive Kritik gibt es auch an dem Plan, die Verleihung der Staatsbürgerschaft an ein Einkommen von durchschnittlich 1.000 Euro zu knüpfen. Das Land Steiermark etwa befürchtet, dass sich die Einkommenserhebung "sehr aufwendig" gestalten wird und dadurch zusätzliche Verwaltungskosten vonnöten sein werden. Tirol kritisiert, dass "völlig unklar ist, wie die Berechnung erfolgen soll".

Überhaupt für realitätsfern halten die Grenze von 1.000 Euro u.a. die in der IG Autoren vereinten Künstler, Amnesty International, SOS Mitmensch, die Caritas, das Beratungszentrum für Migranten und die Grünen. Damit würden bestimmte Gesellschaftsgruppen wie sozial schwächere Personen, Alleinerzieherinnen oder Arbeiterinnen von vornherein vom Zugang zur Staatsbürgerschaft und damit von der politischen Mitbestimmung ausgeschlossen, kritisieren sie einhellig.

Staatssekretariat weist Kritik zurück
Das Büro von Staatssekretär Kurz wiederum wies die diesbezüglichen Vorwürfe am Mittwoch entschieden zurück. Die Kritik hinsichtlich der Selbsterhaltungsfähigkeit betreff 1.000 Euro sei "schwer nachvollziehbar": "Genau diese Regelung ist bereits seit Jänner 2006 in Kraft und wird damit seit sieben Jahren angewendet. Neu dabei ist nur, dass dieses Kriterium nun einen Staatsbürgerschaftserhalt nicht erst nach zehn Jahren, sondern bereits nach sechs Jahren ermöglicht", hieß es in einer Aussendung.

Abgesehen davon kritisieren die Menschenrechtsorganisationen, die Caritas und die Grünen aber auch, dass nach sechs Jahren nur sehr wenige Menschen die Staatsbürgerschaft bekommen werden, weil sich Deutschkenntnisse auf Maturaniveau oder eine dreijährige gemeinnützige Tätigkeit nicht viele Migranten leisten könnten. Die Wirtschaftskammer, die Caritas, SOS Mitmensch und das Beratungszentrum für Migranten schließlich fordern eine Ausweitung der Möglichkeit zur Erlangung einer Doppelstaatsbürgerschaft.

Gesetz soll am 1. Juni 2013 in Kraft treten
Nach der vierwöchigen Begutachtungsfrist, die am Mittwoch endete, ist nun ein Beschluss im Ministerrat für 19. März geplant. In Kraft treten soll das neue Staatsbürgerschaftsgesetz dann am 1. Juni 2013.

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