In letzter Minute

Hinrichtung eines geistig Behinderten in den USA blockiert

Ausland
20.02.2013 07:08
Zwei US-Gerichte haben in letzter Minute eine umstrittene Hinrichtung gestoppt. Der geistig behinderte Doppelmörder Warren Lee Hill war am Dienstagabend nur etwa eine halbe Stunde vor der Vollstreckung des Todesurteils gegen ihn gestanden, als die Berufung seiner Anwälte endlich Erfolg hatte. Der 52-Jährige hätte im Staatsgefängnis Jackson im Bundesstaat Georgia per Giftspritze sterben sollen. Ihm war vor der geplanten Exekution bereits ein Beruhigungsmittel verabreicht worden.

Die Anwälte des zweimal wegen Mordes verurteilten Hill machen seit Jahren geltend, dass ihr Mandant nur einen Intelligenzquotienten von 70 und die geistigen Fähigkeiten eines Zwölfjährigen hat (siehe Infobox). Damit dürfe er nach geltendem Recht nicht hingerichtet werden. Zwei Berufungsinstanzen ließen sich am Dienstag wenige Augenblicke vor dem Exekutionstermin von der Argumentation überzeugen und blockierten die Hinrichtung.

Oberstes Gericht: "Grausame und ungewöhnliche Bestrafung"
Das Oberste Gericht der USA hat Hinrichtungen geistig Behinderter 2002 als "grausame und ungewöhnliche Bestrafung" verboten. Die Kriterien für die Feststellung einer geistigen Behinderung bleiben aber den Bundesstaaten überlassen. Georgia legt dabei die strengsten Maßstäbe an: Der Bundesstaat verlangt, dass die Behinderung "zweifelfrei" nachgewiesen werden müsse. Diese Voraussetzung sei im Fall Hill nicht erfüllt, argumentieren die Behörden.

Tatsächlich hatten drei vom Staat berufene Gutachter im Jahr 2000 bescheinigt, dass Hill nicht geistig behindert sei. Sie widerriefen diese Bewertung aber vor Kurzem - mit der Erklärung, dass sie den Häftling seinerzeit nur flüchtig untersucht hätten. Mit dieser Begründung hatten Hills Anwälte in der vergangenen Woche erneut mehrere Gerichte angerufen, um die Exekution zu stoppen.

Hill hatte bereits Beruhigungsmittel intus
Der Zeitung "Atlanta Journal-Constitution" zufolge war Hill vor dem Hinrichtungstermin am Dienstagabend auf eigenen Wunsch hin bereits ein Beruhigungsmittel verabreicht worden, als die Gerichtsentscheidungen zum Stopp per Telefon eintrafen. Demnach setzte eine Bundesberufungsinstanz in Georgia die Hinrichtung zwecks weiterer Prüfung der geistigen Behinderung aus.

Eine weitere staatliche Instanz blockierte die Vollstreckung wegen der Exekutionsmethode. Die Verteidiger Hills und anderer zum Tode verurteilter Häftlinge hatten dem Bericht zufolge beanstandet, dass die Giftspritze in Georgia nur noch eine Chemikalie statt bisher drei enthält - und dieser einzelne Stoff ohne irgendeine ärztliche Verschreibung verabreicht werde. Wegen eines Einspruchs gegen die Tötungsmethode war Hill bereits im Sommer des Vorjahres knapp der Hinrichtung entgangen.

Hill hatte 1986 seine 18-jährige Freundin getötet, wofür er eine lebenslange Freiheitsstrafe erhielt. Vier Jahre später erschlug er einen Mithäftling. Dieser Mord trug ihm die Todesstrafe ein. Neben Menschenrechtlern, der führenden Juristenvereinigung der USA und medizinischen Experten hatten sich auch Prominente wie Ex-Präsident Jimmy Carter für eine Verschonung des 52-Jährigen starkgemacht.

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