INPI-Sprecher Marcelo Chimento sagte der Nachrichtenagentur dpa, das Recht auf den Namen habe damit schon früher bei Gradiente gelegen. "Das heißt nun nicht automatisch, dass Apple sein iPhone nicht unter diesem Namen verkaufen kann. Allerdings kann Gradiente dann rechtlich gegen Apple vorgehen und die Exklusivrechte für sich beanspruchen", betonte Chimento.
Beobachter rechnen damit, dass Gradiente dies nach der INPI-Entscheidung auch tun wird. Die Amerikaner reichten ihren Antrag zur Namensregistrierung in Brasilien erst 2007 ein, als das erste Apple-Smartphone auf den Markt kam.
Gradiente hatte sich den Namen zwar schützen lassen, aber erst Jahre später sein "iphone"-Handy auf den Markt gebracht (siehe Infobox). Angesichts der Verzögerung hatte Apple geklagt. Eine Entscheidung dazu steht noch aus.
Bei der aktuellen Entscheidung spielte es offenbar keine Rolle, dass der geschützte Produktname von Gradiente ("iphone") anders als bei Apple ("iPhone") komplett aus Kleinbuchstaben besteht.
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