Grasser vs. Republik

Prozess in Wien: Ex-Minister kommt am 19. April zu Wort

Österreich
11.02.2013 12:37
In dem von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser angestrengten Amtshaftungsprozess gegen die Republik Österreich will Richterin Romana Wieser den Kläger am 19. April einvernehmen, wie sie am Montag in der Verhandlung sagte. Grasser, der zu diesem ersten Termin nicht persönlich erschien, sieht sich durch eine Presseaussendung der Staatsanwaltschaft Wien vom 26. Mai 2011 geschädigt, in der Medien über eine laufende Hausdurchsuchung bei ihm informiert wurden. Die Finanzprokuratur als Anwalt der Republik verteidigt die Vorgehensweise.

Richterin Wieser gab in der Verhandlung am Landesgericht für Zivilrechtssachen am Montagvormittag zu verstehen, dass sie noch nicht restlos vom Feststellungsinteresse Grassers für die Haftung von Vermögensschäden aus der Presseaussendung überzeugt ist. "Sie berufen sich auch auf eingetretene Schäden. Ist ein Schaden entstanden?", wollte die Richterin dazu wissen. Grassers Anwalt Michael Rami bejahte. Es sei ein Schaden entstanden, dieser sei aber derzeit nicht bezifferbar sei. Das Feststellungsinteresse begründete der Anwalt damit, dass es um "die Hintanhaltung von Beweisschwierigkeiten" und die konkreten Auswirkungen der Presseaussendung gehe. Eine zeitnahe Klärung sei daher zweckmäßig.

"Unvermeidbar, dass dies an Öffentlichkeit gelangt"
Rami zufolge wäre die Hausdurchsuchung ohne die Aussendung der Staatsanwaltschaft in einer Großstadt wie Wien geheim geblieben. Die Aussendung habe den wirtschaftlichen Ruf seines Mandanten geschädigt, Grasser sei danach von zahlreichen Menschen auf die Hausdurchsuchungen angesprochen worden, beklagte Rami.

Der Vertreter der Finanzprokuratur, Herbert Arzberger, betonte hingegen, dass es "unvermeidbar gewesen wäre, dass die Hausdurchsuchung an die Öffentlichkeit gelangt". Arzberger warf Rami vor, dass auch dessen Mandant nicht immer um Geheimhaltung bemüht sei: So habe die Finanzprokuratur von der Klage gegen die Republik aus den Medien erfahren, noch bevor sie der Behörde zugestellt wurde.

Prozess geht am 19. April weiter
Der Prozess wurde unter erheblichem Medieninteresse auf den 19. April vertagt. Neben Grasser soll dann auch der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien, Thomas Vecsey, als Zeuge aussagen. Nach Ansicht von Richterin Wieser wird die Interessenabwägung zwischen dem Geheimhaltungsinteresse des Klägers und dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit den "Grenzfall" wohl entscheiden.

Das Landesgericht für Strafsachen hatte bereits am 18. April 2012 festgestellt, dass der Ex-Finanzminister durch die Herausgabe der Pressemitteilung in seinen subjektiven Rechten als Beschuldigter in der gegen ihn anhängigen Strafsache verletzt worden ist. Richterin Wieser ist der Rechtsmeinung, dass dies im Amtshaftungsverfahren von ihr neu zu würdigen sei und sie nicht formal an die Rechtsmeinung des Strafgerichts gebunden sei.

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