"Durchbruch"

Jugendwohlfahrt: Bund und Länder sind sich einig

Österreich
06.02.2013 17:01
Nach fast fünf Jahren Verhandlung haben sich die Regierung und die Bundesländer nun auf eine Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes geeinigt. Nachdem die bisher widerspenstigen Länder Steiermark, Burgenland und Oberösterreich eingelenkt hatten, konnte Familienminister Reinhold Mitterlehner den "Durchbruch" am Mittwoch verkünden. Das neue Gesetzespaket soll den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt und anderen Gefährdungen verbessern.

Eine zentrale Neuerung ist etwa das "Vier-Augen-Prinzip", das in sehr komplexen Fällen zum Tragen kommen soll. Ist die Sachlage "offensichtlich", könne die Beurteilung einer Fachkraft ausreichen, heißt es in den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf. Auch in der sogenannten Hilfeplanung, also bei der konkreten Betreuung des Kindes, sollen mehrere Meinungen die Entscheidungsqualität sichern.

Der Gesetzentwurf definiert auch genau, welche personenbezogenen Daten erfasst und an andere Stellen weitergegeben werden dürfen. Bisher hatte es hier keine bundesgesetzliche Regelung gegeben. Auch die Qualifikationen für eine Tätigkeit in der Jugendwohlfahrt werden detaillierter als bisher festgehalten, und schließlich wird auch eine Grundlage für ausführlichere bundesweite Jugendwohlfahrts-Statistiken geschaffen, von der sich die Regierung mehr Transparenz erhofft. Einheitliche Standards werden auch hinsichtlich der Bewilligung privater Träger und sozialpädagogischer Einrichtungen sowie für die Eignungsbeurteilung von Pflegeeltern und Adoptivwerbern angepeilt.

Länder sollen zusätzliche Finanzmittel erhalten
Für eine adäquate Vollziehung des Gesetzes braucht es mehr Personal. Genau aus diesem Grund konnten sich Bund und Länder jahrelang nicht auf die Finanzierung einigen - es handelt sich zwar um ein Bundesgesetz, die Umsetzung und Finanzierung ist aber Landeskompetenz. Daher gelang die Einigung auch wegen der zusätzlichen Geldmittel, die der Bund den Ländern verspricht. Diese sollen allerdings nicht in Form von direkten Zuschüssen fließen, sondern über den Finanzausgleich, der für den Zeitraum ab 2015 neu verhandelt werden muss.

In den Jahren 2013 und 2014 erhalten die Bundesländer noch jeweils 3,9 Millionen Euro, um die entstehenden Mehrkosten abzudecken. Für den Zeitraum danach sollen Mittel in derselben Höhe "in der nächsten Finanzausgleichsperiode Berücksichtigung" finden. Durch die Verzögerung beim Gesetz hat sich der Bund übrigens schon ein wenig Geld gespart, denn ursprünglich waren bereits für 2012 3,9 Millionen Euro vorgesehen gewesen.

Bundesjugendvertretung über bevorstehende Reform erfreut
Die Bundesjugendvertretung zeigte sich erfreut über die nun in greifbare Nähe gerückte Reform der Jugendwohlfahrt: "Es ist erfreulich, dass dem jahrelangen Tauziehen nun endlich ein Ende gesetzt wird und sich Bund und Länder auf ein einheitliches Gesetz einigen konnten", meinte der Vorsitzende Sandro Höll. Es müsse aber genau verfolgt werden, ob das "Gesetz die UNO-Kinderrechtskonvention berücksichtigt und Maßnahmen zur Prävention ausgebaut werden".

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