Mittels K.-o.-Tropfen

5 Jahre Haft für Sozialarbeiter nach Sex-Übergriffen

Österreich
05.02.2013 12:58
Ein ehemaliger Mitarbeiter der oberösterreichischen Justizanstalt, der fünf Frauen teils unter Verwendung von K.-o.-Tropfen missbraucht hat, ist zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Der Sozialarbeiter hatte bis zum Schluss sämtliche Vorwürfe bestritten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der 52-Jährige hatte laut Anklage fünf Frauen - vier seiner Schützlinge und eine Revierinspektorin - sexuell missbraucht bzw. vergewaltigt. In einem Fall gab es eine entsprechende positive Laboruntersuchung, die auf K.-o.-Tropfen hinweist, DNA-Spuren am Gefäß, in dem sich die Substanz befand, sowie DNA-Kontaktspuren am BH des Opfers. Ansonsten stand das Wort von vier ehemaligen Haftinsassinnen gegen das des verheirateten Sozialarbeiters und ehrenamtlichen Bewährungshelfers.

Das fünfte Opfer ist eine Revierinspektorin, an der sich der Mann nach einer Weihnachtsfeier vergangen hatte - ihren Fall brachte ein Kollege ins Rollen. Dieser hatte beobachtet, wie die Frau apathisch neben dem 52-Jährigen saß und von ihm begrapscht worden sei. Später soll der Angeklagte sie in ein Gästezimmer gebracht haben - was dort passierte, ist offen. Die Revierinspektorin berichtete - wie auch die anderen Opfer -, einen "Filmriss" zum fraglichen Zeitpunkt gehabt zu haben.

"Nahe am ehemaligen Innenminister"
Der Staatsanwalt betonte in seinem Plädoyer, dass die DNA-Spuren und Laboruntersuchungen gegen den Angeklagten sprächen. Auch die Reaktion des Sozialarbeiters auf Geldforderungen zumindest eines Opfers wertete er als belastend. Denn der 52-Jährige habe auf entsprechende SMS geantwortet und versucht, "ins Geschäft zu kommen". Mit der Behauptung, er sei zur Beweissicherung nur zum Schein darauf eingegangen, bewege er sich "nahe am ehemaligen Innenminister".

Der Verteidiger wies in seinen Ausführungen darauf hin, dass die Vergewaltigungen nicht nachgewiesen seien und es in den Aussagen einiger Zeugen - ehemaliger Häftlinge bzw. derer Freunde - Widersprüche gebe. Der Anwalt forderte einen Freispruch für seinen Mandanten. Der Angeklagte selbst wollte nichts mehr sagen und schloss sich lediglich den Ausführungen seines Rechtsvertreters an.

Stichhaltige Indizienkette
Die Richterin begründete das Urteil damit, dass es einerseits stichhaltige Indizien gebe und die Zeugen - auch wenn einige einander in Details widersprachen - glaubwürdig seien. Die Verantwortung des Sozialarbeiters, es handle sich um eine Intrige gegen ihn, erachtete der Schöffensenat dagegen als nicht glaubwürdig.

Der Mann wurde zu fünf Jahren Haft verurteilt und muss seinen Opfern Entschädigungen in der Höhe von 500 bis 1.000 Euro zahlen. Erschwerend wurde gewertet, dass der Mann seine Vertrauensstellung ausgenutzt habe und dass mehrere Verbrechen zusammengekommen seien. Mildernd wirkte sich die bisherige Unbescholtenheit des 52-Jährigen aus. Weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung gaben eine Erklärung ab. Der Spruch ist somit nicht rechtskräftig.

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