"Weltereignis"

F: Google erkauft sich Einigung mit Verlegern teuer

Web
04.02.2013 15:46
Der Streit zwischen Google und französischen Presseverlegern über Nutzungsrechte ist beendet. Google-Verwaltungsratschef Eric Schmidt und der französische Präsident François Hollande unterzeichneten in Paris ein Abkommen über die Vergütung der Verleger, wie der Elysée-Palast mitteilte. Demnach sollen 60 Millionen Euro in einen neuen Fonds eingezahlt werden, um "den Übergang der Presse in die digitale Welt" zu erleichtern.

Ein Google-Sprecher sagte der Nachrichtenagentur AFP, mit dem Abkommen werde eine "geschäftliche Partnerschaft" geschlossen. Diese solle den Zeitungsverlagen helfen, ihre Internetaktivitäten weiterzuentwickeln und ihre Online-Einnahmen zu vergrößern. Der neue Fonds solle zudem "vielversprechende Initiativen" für die Entwicklung neuer Online-Inhalte fördern.

Hollande sprach von einem "Weltereignis". Das Abkommen sei "gut für die französische Presse, gut für deren Inhalte und auch gut für Google", sagte er. Schmidt bezeichnete die Übereinkunft als "historische Einigung im Interesse des französischen Volkes".

Verleger forderten Abgabe
Frankreichs Verleger hatten eine Abgabe für Suchmaschinen gefordert, die fällig werden sollte, wenn Internetnutzer etwa über die Google-Suchergebnisse auf einen online veröffentlichten Artikel zugreifen. Hollande hatte für den Fall, dass sich die Verleger und Google nicht einig werden, eine gesetzliche Regelung in Aussicht gestellt.

Seit Anfang Dezember trafen sich Vertreter beider Seiten immer wieder, zum Teil mehrmals pro Woche, um mit einem von der Regierung ernannten Vermittler zu verhandeln. Hollande verlängerte die Frist für eine Einigung von Ende Dezember 2012 auf Ende Jänner 2013. "Ein Abkommen zu haben, ist besser als ein Gesetz, das war der richtige Ansatz", erklärte Schmidt.

Abkommen könnte als Vorbild für andere Länder dienen
Hollande hob hervor, dass es sich um das weltweit erste Abkommen dieser Art handle. Es könne möglicherweise als Vorbild dienen. Streit zwischen Google und Presseverlegern gibt es in mehreren Ländern. In Deutschland brachte die Regierung Ende August ein Gesetz auf den Weg, mit dem ein sogenanntes Leistungsschutzrecht für Presseverleger eingeführt werden soll.

Dieses sieht vor, dass Internetdienste wie Suchmaschinen für Inhalte von Verlagen eine Lizenz erwerben müssen, wenn sie Teile davon in ihren Suchergebnissen darstellen. Darunter fallen vor allem kurze Textfragmente. Verleger kritisieren, dass Suchmaschinen und Nachrichtensammlungen teilweise Überblicke oder komplett kopierte Texte anbieten. Leser würden dann nicht mehr auf die Verlagsseiten klicken. Das neue Schutzrecht solle diese Lücke schließen.

Kritik an sogenanntem Leistungsschutzrecht
Junge Internetunternehmen befürchten hingegen durch das Gesetz einen Wettbewerbsnachteil gegenüber internationalen Konkurrenten. Das Schutzrecht bremse Innovationen, erklärte der Ende vergangenen Jahres gegründete Bundesverband Deutsche Startups. Yahoo-Deutschland-Chef Heiko Genzlinger befürchtet indes, dass ein solches Gesetz die Stellung seines Konkurrenten Google weiter stärken würde, der in Deutschland mit großem Vorsprung den Markt anführt.

Kleinere Anbieter könnten sich Lizenzgebühren an Verlage nicht leisten und müssten somit deren Artikel aus ihren Suchergebnissen streichen. Sonst drohe ihnen eine "Abmahnwelle", so die Kritik Genzlingers.

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