Schwere Bedenken

“Wasser in Verfassung ist rechtlich belanglos”

Österreich
30.01.2013 10:50
Seit knapp einer Woche gehen in Österreich rund um die neue Wasserrichtlinie der EU die Wogen hoch, mehrere Politiker wittern darin einen Vorstoß zu einer Privatisierung des "weißen Goldes". Nun wird sogar über eine Verfassungsbestimmung zu diesem Thema diskutiert. Der Verfassungsjurist Theo Öhlinger hält davon allerdings wenig: "Rechtlich ist das belanglos", erklärte er am Mittwoch im Ö1-"Morgenjournal".

Die Diskussion demonstriere zwar "den Wert, den das Thema Wasser für die Österreicher habe", ein Privatisierungsverbot würde aber insofern wenig bringen, als EU-Recht in diesem Fall immer Vorrang vor der österreichischen Verfassung habe. Zudem habe Brüssel mit der neuen Richtlinie ja laut eigenen Angaben keine Privatisierung der Wasserversorgung geplant. Dies könne man ohnehin nur durch Mitarbeit in den Gremien der EU verhindern, eine Verfassungsbestimmung sei höchstens als "Signal" nach Brüssel zu werten.

Abstimmung in der Infobox: Unser Wasser in der Verfassung - eine gute Idee?

Öhlinger sieht in dieser Debatte die Fortsetzung einer langen Tradition, wonach große Koalitionen Bestimmungen in den Verfassungsrang heben, um zu verhindern, dass sie später von einer der Parteien wieder gekippt werden können. Dadurch sei es zu einer Vielzahl von Verfassungsbestimmungen neben der eigentlichen Verfassung gekommen. "Das ist sicher eine problematische Entwicklung", so Öhlinger. Prinzipiell würde sich der Experte wünschen, dass sich die Parteien "genau überlegen, wie man etwas regelt, ohne gleich wieder die Verfassung 'anzureichern'".

ÖVP kann sich Staatszielbestimmung vorstellen
Am Dienstag war auch die ÖVP-Spitze auf die ursprüngliche SPÖ-Idee eines verfassungsrechtlichen Verbots der Wasserprivatisierung geschwenkt. Nach dem Ministerrat signalisierte ÖVP-Chef Michael Spindelegger Bereitschaft für eine Staatszielbestimmung in der Verfassung, also eine Art generelle Programmatik. Man könne in einer Staatszielbestimmung in der Verfassung festschreiben, dass "Wasser ein öffentliches Gut ist", sagte er. Auch die Wasserversorgung als "Aufgabenstellung der öffentlichen Hand" könne definiert werden, erklärte er (siehe auch Infobox).

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