Geldwäsche-Prozess

Freisprüche für Franz Koloini und Mitangeklagte

Österreich
28.01.2013 16:09
Franz Koloini, Ex-Protokollchef des früheren Kärntner Landeshauptmanns Jörg Haider, ist am Montag im Geldwäsche-Prozess freigesprochen worden. Auch für die drei Mitangeklagten, zwei russische Geschäftsmänner und einen Anwalt, gab es am Wiener Straflandesgericht Freisprüche. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Bereits im Oktober 2011 war die Causa erstmals verhandelt worden. Am Ende wurden alle Angeklagten freigesprochen. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft erhob Nichtigkeitsbeschwerde, das Oberlandesgericht schloss sich an und ordnete eine Neuauflage an.

Richterin: "Keine Beweise für strafbares Verhalten"
Richterin Stefanie Öner stellte am Montagnachmittag nach dreitägiger Verhandlung fest, dass sich keine Beweise gefunden hätten, wonach im Zusammenhang mit der angeblich von Haider forcierten Staatsbürgerschaftsverleihung an zwei russische Geschäftsmänner diese beiden, ein für sie tätiger Anwalt und Koloini ein strafbares Verhalten gesetzt hätten.

"Es haben sich keine Anhaltspunkte für die pflichtwidrige Vornahme eines Amtsgeschäfts ergeben", begründete Öner die vier Freisprüche. Die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft an die russischen Geschäftsmänner Alexey B. und Artem B. war für sie ein "gewöhnlicher Verfahrensverlauf", es habe in dieser Hinsicht weder eine "Beschleunigung" noch eine "bevorzugte Behandlung" gegeben.

Wie Öner ausdrücklich betonte, sei im Gesamtverhalten Haiders "kein Anhaltspunkt einer pflichtwidrigen Intervention" ersichtlich. Die Entscheidung der Bundesregierung, den Russen die Staatsbürgerschaft zuzuerkennen, nannte Öner "inhaltlich richtig". Die Vermutung der Anklagebehörde, die vermögenden Kraftwerks-Betreiber hätten sich die Urkunden mit Überweisungen auf ein auf den Kärntner Rennfahrer Patrick Friesacher lautendes Konto bei der Hypo Alpe Adria erkauft, habe sich nicht beweisen lassen.

Sponsortätigkeit "glaubhaft und nachvollziehbarer Grund"
Es gebe "keinen konkreten Konnex zwischen den Zahlungen und der Verleihung der Staatsbürgerschaft". Die Verantwortung der Russen, sie hätten mit dem Geld Friesachers Formel-1-Karriere im Minardi-Team sponsern wollen, sei "glaubhaft" und "ein nachvollziehbarer Grund".

Dasselbe galt nach Ansicht des Gerichts für den langjährigen Anwalt der Russen, der in die Modalitäten des Geld-Transfers eingebunden war und die Konto-Verbindung bekannt gegeben hatte. Auch bei ihm war laut Öner "weder die subjektive noch die objektive Tatseite erfüllt".

Koloini-Freispruch im Zweifel
Für Haiders langjährigen Protokollchef Koloini, der bei Auflösung des Hypo-Kontos einen wechselkursbedingten Überhang von 197.000 Euro auf zwei Sparbücher verteilt und das Geld Haider teilweise in bar übergeben hatte, gab es schließlich einen Freispruch im Zweifel. Während die Staatsanwaltschaft eine Geldwäsche ortete, war nach Ansicht des Gerichts für Koloini "nicht ersichtlich, dass das Geld aus einem Verbrechen stammt". Mangels einer sogenannten Vortat könne aber keine Geldwäsche vorliegen.

Koloini nach "medialem Martyrium" erleichtert
Die Geldübergabe von 30.000 Euro an Haider in einem Kuvert schaue zwar eigenartig aus, aber nicht alles, was seltsam anmute, sei strafrechtlich verboten, stellte Öner klar. Koloini zeigte sich nach der Urteilsverkündung sehr erleichtert und betonte, das "mediale Martyrium" sei für ihn mit dem Freispruch hoffentlich vorbei.

Verteidiger ortet "Korruptions-Hysterie"
Zuvor waren die Verteidiger der Angeklagten bei ihren Schlussplädoyers schon von Freisprüchen ausgegangen. "Ihr Versuch, die derzeit herrschende Korruptions-Hysterie auszunutzen, kann nicht zum Erfolg führen", meinte Manfred Ainedter, der Rechtsvertreter der beiden Russen, in Richtung Staatsanwalt Eberhard Pieber.

Pieber hatte in seinem Plädoyer gemeint, bei Haider könne man nach dem abgeführten Beweisverfahren die pflichtwidrige Vornahme eines Amtsgeschäfts "objektiv als gesichert annehmen". Der Ankläger geißelte den ehemaligen Kärntner Landeshauptmann, den er wegen seines Unfalltodes nicht mehr zur Verantwortung ziehen kann.

Haider habe im Zusammenhang mit den Staatsbürgerschaftsanträgen für Alexey B. und Artem B. den Tatbestand der Bestechlichkeit gesetzt, indem er "pflichtwidrig und parteilich" gehandelt und "auf eine rasche Entscheidung hingewirkt" habe. Für seine Dienste habe Haider die Überweisung von Geldern auf das Hypo-Alpe-Adria-Konto veranlasst und damit direkt profitiert.

Ita spricht von Interventionsversuch
Philipp Ita, ehemaliger Kabinettschef der Ende 2006 verstorbenen Innenministerin Liese Prokop, hatte bei seiner Aussage am Vormittag einen Interventionsversuch von Haider bestätigt. Ita bezog sich auf ein Schreiben des damaligen Kärntner Landeshauptmanns an Ex-Bundeskanzler Wolfgang Schüssel, der nach Prokops Tod am 31. Dezember 2006 interimistisch das Innenressort geleitet hatte. Haider machte sich in seinem Schreiben für die Verleihung der Staatsbürgerschaft an Alexey B. und Artem B. stark.

Ita nannte das Schreiben an Schüssel "einen Interventionsversuch", machte zugleich aber deutlich, dass er als Prokops Kabinettschef von einer damals von Haider erwähnten "Vereinbarung" mit der Innenministerin nichts wahrgenommen habe. Eine solche "kann es nicht gegeben haben, weil die Ministerin Prokop keine Zusage ins Blaue gemacht hat. Das wäre komplett gegen alles, wofür die Bundesministerin gestanden ist", gab Ita zu Protokoll.

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