Wegen Video-Hinweis

GEMA reicht Unterlassungsklage gegen YouTube ein

Web
28.01.2013 08:55
Der Streit zwischen YouTube und der GEMA geht in eine neue Runde. Die deutsche Verwertungsgesellschaft reichte nun wie angedroht beim Landgericht München eine Unterlassungsklage gegen die Google-Tochter ein. Grund sei ein Hinweis in gesperrten YouTube-Videos auf die GEMA, berichtete die "Wirtschaftswoche".

"Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid", heißt es bei vielen Videos auf YouTube. Genau diese Formulierung will sich die GEMA nun jedoch nicht länger gefallen lassen. Der Text sei "reine Stimmungsmache", sagte GEMA-Chef Harald Heker dem Magazin, denn YouTube sperre mehr Videos, als die GEMA fordere. Das Verfahren verlängere nur die Lösungsfindung, sagte hingegen eine YouTube-Sprecherin der "Wirtschaftswoche".

Google und die GEMA, die in Deutschland die Urheberrechte etwa von Komponisten oder Textautoren vertritt, können sich schon seit 2009 nicht über eine Mindestvergütung für Videos bei YouTube einigen, nachdem ein vorläufiger Vertrag auslief. Die Verwertungsgesellschaft will 0,375 Cent pro Abruf. Google lehnte die Forderung bisher ab. Inzwischen wurde eine Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt eingeschaltet (siehe Infobox).

GEMA warnt vor "Discount-Mentalität"
Die Verwertungsgesellschaft hofft eigenen Angaben jedoch noch immer auf eine außergerichtliche Lösung. "Wir sind nach wie vor guten Mutes, dass wir doch noch zu einer Einigung kommen werden", so Heker am Sonntag auf der Musikmesse Midem in Cannes. Der GEMA gehe es darum, dass Künstler für den Wert ihrer kreativen Leistung so bezahlt würden, wie sie es verdienten.

Der GEMA-Chef warnte davor, "eine Discount-Mentalität der Musiknutzer zu fördern und Unternehmer wie Kim Schmitz zu Helden zu stilisieren". In der Öffentlichkeit interessiere es leider kaum, dass dadurch die wirtschaftliche Existenz vieler Musikurheber bedroht sei.

Urteil in weiterem Verfahren noch ausständig
Die GEMA und Google stehen sich indes noch in einem Gerichtsverfahren in Hamburg gegenüber. Dort entschied das Landgericht im vergangenen Frühjahr, dass YouTube zwar auf GEMA-Aufforderung ausgewählte Videos löschen müsse, aber nicht verpflichtet sei, jeden einzelnen Clip schon beim Hochladen auf GEMA-Gebührenpflicht zu überprüfen. Dieser Rechtsstreit soll ebenfalls in eine neue Runde gehen.

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