Kampf um Wodka

OÖ: 7 Jahre Haft für Quartett nach tödlichem Streit

Österreich
21.01.2013 16:33
Vier Slowaken im Alter von 26, 27, 30 und 33 Jahren sind am Montag im Landesgericht Linz wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung mit Todesfolge zu je sieben Jahren Haft verurteilt worden. Sie sollen am 9. Juni 2012 einen 47-Jährigen in einem Streit um Wodka mit Fußtritten so schwer verletzt haben, dass er Tage später im Krankenhaus starb. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Verteidiger meldeten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

Das Schöffengericht folgte damit der Staatsanwältin, die eine angemessene Strafe gefordert hatte, und nicht dem Begehren der Verteidiger nach Freisprüchen. Der Strafrahmen lag bei fünf bis zehn Jahren Haft. Außerdem müssen die vier der Mutter des Opfers 2.000 Euro Bestattungskosten und ihr sowie den drei Geschwistern des 47-Jährigen je 100 Euro Teiltrauerschmerzensgeld zahlen. Anwesende Freunde des Opfers applaudierten ob der Schuldsprüche.

Die nicht unbescholtenen Angeklagten hatten sich stets nicht schuldig bekannt. Die Aussagen dreier Tatzeugen erwiesen vor Gericht aber das Gegenteil.

Angeklagte waren als Bettler in Linz unterwegs
Die vier Slowaken hatten ihren Lebensunterhalt mit Betteln bestritten und den 47-Jährigen verdächtigt, ihnen den Schnaps gestohlen zu haben. Im Hessenpark in der Linzer Innenstadt kam es zu der Auseinandersetzung, bei der ihr Opfer zuerst niedergeschlagen und dann gegen den Kopf getreten wurde. Der Schwerverletzte lag fünf Tage im Koma, bis er schließlich an den Folgen einer Gehirnblutung starb, so das Ergebnis der Obduktion (siehe Infobox).

Die Staatsanwältin führte in ihrem Plädoyer aus, dass alle vier Angeklagten sich in ihren Aussagen widersprechen, sowohl untereinander als auch verglichen mit eigenen Angaben vor der Polizei. Es gebe eine einzige verlässliche Zeugin, die die Tat beobachtet hatte und die vier Angeklagten identifizieren konnte. Sie beschrieb, dass die Männer gegen den Kopf des Opfers getreten hätten.

Angeklagter: "Tut mir sehr leid, hatte aber damit nichts zu tun"
Der Verteidiger des Erstangeklagten betonte, dass sein Mandant die Namen der drei weiteren Beschuldigten genannt habe und in dem Streit mit dem Opfer eigentlich schlichtend eingreifen habe wollen, wie zwei Zeugen bestätigen sollen. Der Zweitangeklagte habe laut seinem Rechtsbeistand mit vier Promille Blutalkohol auf einer Bank geschlafen. Die Anwälte des Dritt- und Viertangeklagten führten aus, es gebe keinen objektiven Beweis, dass ihre Mandanten an dem Vorfall beteiligt gewesen seien. Die von der Staatsanwältin als verlässlich beschriebene Zeugin habe unterschiedliche Aussagen gemacht und sich widersprochen, waren sich die Verteidiger einig.

In seinem Schlusswort sagte der Erstangeklagte: "Es tut mir sehr leid, was passiert ist, aber ich hatte mit der Tat nichts zu tun." Der Zweitangeklagte verantwortete sich, dass er nicht genau sagen könne, was passiert sei, weil er sich nicht erinnern könne, "aber es tut mir leid, was geschehen ist". Der dritte Angeklagte schwieg, der vierte drückte der Schwester des Opfers sein Beileid aus.

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