Causa Buwog

Aufregung um geschwärzte Grasser-Unterlagen

Österreich
17.01.2013 18:30
Neue Episode rund um den Buwog-Korruptionsverdacht gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser: Nach dem Eintreffen der in Liechtenstein bei Grassers Treuhänder beschlagnahmten Akten in Wien herrscht nun Aufregung über Schwärzungen in den Unterlagen. "Ein Schlag ins Gesicht der österreichischen Justiz", kritisierte die Ex-Vorsitzende des Korruptions-U-Ausschusses, die Grünen-Abgeordnete Gabriela Moser, am Donnerstag. "Nicht überrascht" zeigte sich indessen Christian Pilnacek, Sektionschef im Justizministerium.

"Nach dem jahrelangen Justiz-Pingpong zwischen Liechtensteins Staatsgericht und dem Obersten Gericht, den wochenlangen Aktenentwendungen durch einen liechtensteinischen Rechtsanwalt im Umfeld von Karl-Heinz Grasser sind nun die Aktenschwärzungen ein neuer Tiefpunkt in der Causa", ärgerte sich Moser am Donnerstag, nachdem der "Standard" berichtet hatte, die Akten seien "dürftig" und "extrem geschwärzt".

Das Rechtshilfeabkommen mit Liechtenstein sei "de facto wertlos". Justizministerin Beatrix Karl müsse unverzüglich persönlich mit dem Fürstentum Verhandlungen über eine Verbesserung des Abkommens aufnehmen, forderte die Grünen-Politikerin. "Die Glaubwürdigkeit des österreichischen Rechtsstaats darf nicht weiterhin von liechtensteinischen Eigenarten ruiniert werden", warnt Moser.

Aufregung für heimische Justiz "nicht nachvollziehbar"
"Die Aufregung ist nicht ganz nachvollziehbar", erklärte wiederum der Sektionschef im Justizministerium, Christian Pilnacek, "die Aktenschwärzungen waren erwartbar." Von der liechtensteinischen Justiz seien jene Teile geschwärzt worden, die die Gerichte des Fürstentums wegen des Berufsgeheimnisses des Wirtschaftsprüfers als "nicht zulässig" angesehen hätten, so Pilnacek.

Die Rechtsprechung in Liechtenstein unterscheide sich hier nicht von der Rechtslage in Österreich, merkte er an. Auch hierzulande dürfe die Korrespondenz zwischen Mandant und Berufsgeheimnisträger nicht sichergestellt und für ein Verfahren verwendet werden. Von den Schwärzungen sei ohnehin "nur ein kleiner Umfang" betroffen. Daher gehe er davon aus, dass dies nicht nachteilig für die Ermittlungen sein werde. Dass die Schwärzungen durch einen Anwalt Grassers bei der Entwendung der Akten während einer Akteneinsicht geschehen seien, könne er ausschließen, so Pilnacek.

Liechtenstein verteidigt Schwärzungen
Auch der leitende liechtensteinische Staatsanwalt Robert Wallner verteidigte die Schwärzungen. "Die Beschlagnahme der Dokumente erfolgte bei einem Wirtschaftsprüfer, der einer besondere Verschwiegenheit unterliegt, die, ähnlich wie das Anwaltsgeheimnis, teilweise auch im Strafverfahren geschützt ist", teilte er per E-Mail der APA mit. Aus diesem Grund habe der Oberste Gerichtshof die Schwärzungen angeordnet. "Die Schwärzungen wurden vom zuständigen Landrichter vorgenommen. Sie sind vom Umfang her geringfügig und betreffen einzelne handschriftliche Vermerke des Wirtschaftsprüfers", so Wallner.

Grasser-Anwalt: "Fehlende Einsicht ungeheuerlich"
Grasser-Anwalt Manfred Ainedter kritisierte indessen, dass Unterlagen von der Justiz den Medien zugespielt würden, statt seinem Mandanten Akteneinsicht in die Unterlagen zu gewähren. Erneut werde das Amtsgeheimnis verletzt, beschwerte sich Ainedter, der nach wie vor mit einer Einstellung der Ermittlungen gegen Grasser rechnet. "Ich warte noch vier Wochen ab, und dann stelle ich einen Fristsetzungsantrag", betonte er am Donnerstag.

Bedeutendes Puzzlestück im Fall Buwog
Die österreichische Staatsanwaltschaft hatte stets beteuert, dass es sich bei den Akten aus Liechtenstein um das fehlende Puzzlestück in der Frage handle, ob Anklage gegen Grasser erhoben werden kann. Der Grund: Über die Konten, Firmen und Stiftungen Grassers in Liechtenstein sollen 2004 Provisionszahlungen in Zusammenhang mit dem Verkauf der staatlichen Wohnungsgesellschaft Buwog gelaufen sein. Grasser bestreitet die Vorwürfe bis heute, es gilt die Unschuldsvermutung.

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