Bedingte Entlassung

Beschwerde nach Fußfessel-Urteil eingereicht

Österreich
17.01.2013 16:41
Die Salzburger Staatsanwaltschaft hat gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts, einem verurteilten Vergewaltiger eine bedingte Entlassung aus dem Fußfessel-Hausarrest zu gewähren, Beschwerde eingelegt. Wie berichtet, soll der Serienvergewaltiger nur vier statt sechs Monate im elektronisch überwachten Hausarrest verbüßen. Die Beschwerde richtet sich allerdings nicht gegen die bedingte Entlassung an sich.

Jener verurteilte Vergewaltiger, der seine Strafe nicht im Gefängnis absitzen muss, sondern mit einer Fußfessel daheim abbüßen darf, dürfte diese bald los sein. Wie Gerichtssprecherin Bettina Maxones-Kurkowski am Mittwoch bekannt gab, muss der 51-Jährige lediglich zwei Drittel des unbedingten Teils seiner Freiheitsstrafe von sechs Monaten im elektronisch überwachten Hausarrest verbringen.

Der Salzburger hatte in den Jahren 2005 und 2006 die damals 15- bzw. 16-jährige Sabine K. (im Bild mit einem Foto des Täters) mehrfach vergewaltigt. Der 51-Jährige wurde zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt. Doch eine Zelle sah der 51-Jährige nie: Für die unbedingte Haftstrafe von sechs Monaten bewilligte der Verwaltungsgerichtshof Ende Oktober 2012 in letzter Instanz die elektronische Fußfessel.

Antrag auf bedingte Entlassung stattgegeben
Anfang dieses Jahres stellte der Mann - wie berichtet (siehe Infobox) - einen Antrag auf bedingte Entlassung, dem am 9. Jänner vom Landesgericht Salzburg als Vollzugsgericht stattgegeben wurde. Dem Sexualstraftäter wurde eine bedingte Entlassung nach vier Monaten bewilligt. Begründet wurde dies mit dem Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der Beschluss wurde erst kürzlich zugestellt, die 14-tägige Beschwerdefrist ist laut der Gerichtssprecherin demnach noch nicht angelaufen.

Opfer: "Keiner tut was, außer, dass man ihn bedingt entlässt"
Für das 22-jährige Opfer des Salzburgers, Sabine K., ist der Beschluss des Landesgerichts "völlig unverständlich". "Gegen ihn läuft ein Verfahren (wegen des Verdachts der beharrlichen Verfolgung, Nötigung und gefährlichen Drohung, Anm.), und ich habe aufgezeigt, dass er gegen Auflagen verstoßen hat. Aber keiner tut was, außer, dass man ihn bedingt entlässt", so die junge Frau am Mittwoch fassungslos.

Auch sei es für die 22-Jährige nicht nachvollziehbar, dass der frühere Innenminister Ernst Strasser zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt wurde, aber der Mann, der sie mehrmals vergewaltigt hatte, keinen Tag ins Gefängnis musste und nun mit vier Monaten im elektronisch überwachten Hausarrest davonkommt.

Beschwerde eingereicht
Die daraufhin am Donnerstag eingereichte Beschwerde gegen das Urteil bezieht sich aber nicht auf die bedingte Entlassung an sich. Marcus Neher, Sprecher der Staatsanwaltschaft, zur "Krone": "Die Beschwerde richtet sich dagegen, dass mit der bedingten Entlassung keinerlei Auflagen verknüpft sind, wie etwa die Weisung, sich einer Therapie zu unterziehen, oder die Anordnung der Bewährungshilfe." Darüber sollte das OLG Linz nun bis spätestens 15. März entscheiden.

Fall führte zu Gesetzesänderung
Der Fall hatte medial Aufsehen erregt und zu einer Gesetzesänderung geführt. Seit 1. Jänner 2013 dürfen Sexualstraftäter nicht mehr ihre gesamte Strafe mit Fußfessel abbüßen. Die Hälfte - mindestens aber drei Monate - muss nunmehr hinter Gittern verbracht werden.

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