Festplattenabgabe

Künstler kritisieren “Panikmache mit falschen Zahlen”

Elektronik
16.01.2013 14:24
Der Streit über die Festplattenabgabe tobt weiter heftig. Nachdem die Gegner der Abgabe erst am Dienstag eine parlamentarische Bürgerinitiative starteten, meldeten sich am Mittwoch die Befürworter zu Wort. Ihr Vorwurf: Die Handelsvertreter versuchten mit weit überhöhten Zahlen und Falschinformationen die Festplattenabgabe zugunsten der Kunstschaffenden zu Fall zu bringen.

Um die Vergütung für das Speichern von urheberrechtlich geschützten Inhalten auf Festplatten für PCs und Handys wird seit mehreren Jahren zwischen den Wirtschaftvertretern, den Kunstschaffenden sowie den Vertretern der Kunstschaffenden, den Verwertungsgesellschaften, gerungen.

Derzeit nur mit verheerenden Folgen für die Künstlerinnen und Künstler, so die Initiative "Kunst hat Recht". Denn ihnen stehe laut Gesetz eine Vergütung für das Recht der Konsumenten zu, Inhalte wie Musik, Filme, fremde Fotos, Bilder und Texte zum eigenen und privaten Gebrauch zu kopieren.

"Waren die Einnahmen aus der Urheberrechtsabgabe im Jahr 2005 noch 17,6 Millionen Euro, so werden es im Jahr 2013 nur mehr etwa 6,7 Millionen Euro sein - so nicht ein Wunder geschieht oder es, wie schon geplant, zu einer Urheberrechtsgesetzesnovelle kommt. Was wahrscheinlicher ist, ist das Wunder, wenn es nach dem Willen der Wirtschaftvertreter geht", kritisierte Gerhard Ruiss, Autor, Musiker und Mitinitiator von "Kunst hat Recht".

Der Vorwurf der Initiative: Wirtschaftsvertreter des Handels würden nicht müde, falsche Zahlen zu wiederholen. Von 30 Euro pro Festplatte sei die Rede, tatsächlich seien es jedoch 12 bis 15 Euro, die pro Festplatte fällig wären. Diese Tarife seien mit der WKÖ noch nicht verhandelt worden, da die Vertreter bis jetzt nicht dazu bereit gewesen wären, heißt es weiter.

Dass sich der Handel gegen die bereits seit 1980 geltende Leerkassettenvergütung für leere CDs, DVDs, USB-Sticks und andere Leermedien stellt, ist für Ruiss unverständlich. Die Händler hätten diese Abgabe immer ihren Kunden verrechnet. "Warum das bei der Festplattenabgabe von den Händlern nicht mehr so gehandhabt werden soll, ist nicht klar."

Einmal mehr wurde in diesem Zusammenhang am Mittwoch der Vorwurf laut, dass die Festplattenabgabe vom Handel ohnehin bereits eingehoben werde. Etliche Händler würden die Urheberrechtsabgabe bereits in den Preisen ausweisen – auch, weil sie befürchten müssten, dass ein gegen die Festplattenabgabe angestrengtes Gerichtsverfahren zugunsten der Künstler ausgehe und die Vergütung rückwirkend bis 2010 fällig werde, so Ruiss. Zugrunde gegangen sei deswegen aber noch niemand.

Die Initiative bekräftigte am Mittwoch erneut ihre Verhandlungsbereitschaft. Die Künstlerinnen und Künstler würden nur zu gerne mit der WKÖ über zukunftsfähige Konzepte für eine Abgeltung des privaten Kopierens sprechen, wenn diese dazu bereit sei und ihre Vertreter richtige Rechnungen anstellten. Gerade das würde man sich von Kaufleuten schon erwarten dürfen, so "Kunst hat Recht".

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