Vier Jahre unbedingt

Experten finden Strasser-Urteil “eindeutig zu hart”

Österreich
15.01.2013 12:36
In einem sind sich der Anwalt Ernst Strassers und diverse unabhängige Strafrechtsexperten einig: Die Verurteilung zu vier Jahren unbedingter Haft ist zu hart. "Das Gericht hat hier das Augenmaß verloren", befand ein Wiener Experte im krone.at-Gespräch. Ein Professor für Strafrecht erklärte am Montagabend in der "ZiB 2", die Präventionswirkung solle nicht über das "Ausmaß der Schuld dominieren". Auch ein Tiroler Jurist sprach am Dienstag von übertriebender Härte bei der Strafbemessung.

"Die Strafe ist zu hoch, weil es ja keinen Geldfluss gab. Außerdem ist der Angeklagte bisher unbescholten", so der Strafrechtsexperte und Advokat aus Wien, der nicht namentlich genannt werden wollte, gegenüber krone.at. "Wenn ich heutzutage für einen Mord vier Jahre bekomme, dann stimmt das Verhältnis nicht."

Angesprochen auf die von Richter Georg Olschak betonte Signalwirkung des Urteils meinte der Experte, es habe bereits bei den Urteilen gegen Ex-Sturm-Graz-Präsident Hannes Kartnig, FPK-Politiker Uwe Scheuch und den ehemaligen Kärntner ÖVP-Obmann Josef Martinz Präventivwirkungen gegeben. "Man muss das in Relation zu diesen Fällen sehen, auch wenn ein Schuldeingeständnis von Herrn Strasser als Milderungsgrund entfällt."

Innsbrucker Experte: "Gefahr eines Promi-Malus"
Ins selbe Horn stieß auch der Vorstand des Instituts für Strafrecht an der Universität Innsbruck, Klaus Schwaighofer, der das Urteil "eindeutig zu hart" empfand. Seiner Ansicht nach bestehe nun die Gefahr eines "Prominenten-Malus" vor Gericht.

Von Politikern erwarte man sich offenbar besonders hohe Maßstäbe, und wenn es zu Verstößen komme, dann setze es besonders drastische Sanktionen, so Schwaighofer zur APA.

OGH-Freispruch "äußerst fraglich"
Der Wiener Experte erklärte gegenüber krone.at, dass ein Freispruch beim Obersten Gerichtshof, wo der Fall nun nach der Ankündigung von Strasser-Anwalt Thomas Kralik, Nichtigkeitsbeschwerde einzulegen und in Berufung zu gehen, landen wird, "äußerst fraglich" sei.

Professor Helmut Fuchs hingegen meinte in der "ZiB 2", dass zwar ein Freispruch unmittelbar vom OGH nicht denkbar sei, jedoch eine "Aufhebung und Zurückweisung möglich ist, wenn die Urteilsbegründung nicht schlüssig ist".

Ex-Minister kann sich bis auf Weiteres frei bewegen
Der Fahrplan in der Causa sieht nun folgendermaßen aus: Zunächst wird die Übermittlung des schriftlichen Urteils abgewartet. Dieses soll spätestens Ende März vorliegen. Danach haben Anklage und Verteidigung jeweils vier Wochen Einspruchsfrist. Damit könnte die Causa bereits Mitte Mai beim OGH landen.

Weil das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, kann sich Strasser bis auf Weiteres frei bewegen und auch ins Ausland reisen. "Es ist Sache des Gerichts, eine Haft wegen einer möglichen Fluchtgefahr zu verhängen. Aber in diesem Fall sehe ich weit und breit keine Anzeichen für eine Fluchtgefahr", meinte der Wiener Anwalt auf die Frage, wie er denn die Fluchtgefahr bewerte.

Nach Abbüßen der Strafhälfte Antrag auf Fußfessel möglich
Sollte der OGH das Ersturteil bestätigen, würde der ehemalige ÖVP-Innenminister und EU-Delegationsleiter Strasser in zeitnahem Abstand eine Aufforderung zum Strafantritt erhalten. Falls er keine gravierenden Gründe für einen Strafaufschub geltend machen könnte oder bis dahin nicht vollzugsuntauglich wäre, müsste er zumindest zwei Jahre im Gefängnis absitzen.

Nach Abbüßen der Strafhälfte könnte Strasser eine Fußfessel bzw. seine vorzeitige bedingte Entlassung beantragen, wobei er keine Garantie hätte, dass ihm Letztere gewährt wird: Bei der Entlassung nach der Strafhälfte sind explizit generalpräventive Erwägungen zu berücksichtigen.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele