Mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und der beiden Angeklagten wurde das Verfahren vorläufig eingestellt. Endgültig wird es eingestellt werden, sollten die Angeklagten die Auflage - jeweils 80 Stunden - gemeinnützige Arbeit erfüllen, teilte das Amtsgericht Augsburg am Nachmittag mit. Ursprünglich waren die Strafbefehle wegen Tierquälerei und - im Fall der Frau - auch wegen Beleidigung und Bedrohung erlassen worden.
Sie soll den warnenden Veterinär als "Mensch ohne Herz" verunglimpft und mit dem "Abfackeln" seiner Praxis gedroht haben. Für "Daisy" soll die Überfütterung dramatische Folgen gehabt haben: Nach Angaben des Gerichtssprechers ging es der Hündin zusehends schlechter und sie hatte Schmerzen. Schließlich habe sie sich kaum noch auf den Beinen halten können.
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