Großes Puzzlestück

Liechtenstein: Grasser-Akten kommen nach Wien

Österreich
21.12.2012 15:40
Das lange Warten auf jene Akten, die im April 2011 beim Liechtensteiner Wirtschaftstreuhänder des ehemaligen Finanzministers Karl-Heinz Grasser beschlagnahmt und seit rund eineinhalb Jahren im Fürstentum einbehalten werden, hat nun definitiv ein Ende. Da Grassers Treuhänder keine Beschwerde gegen das Urteil des Fürstlichen Obersten Gerichtshofes von Anfang Dezember einlegte, ist dieses nun rechtskräftig. Bis auf zwei "privilegierte" Urkunden und einige handschriftliche Notizen dürfen die Akten nun ihre Reise nach Wien antreten.

Bei den Ausnahmen bzw. "privilegierten" Akten handelt es sich laut der Online-Ausgabe des "Liechtensteiner Volksblatts" um Urkunden, die dem Berufsgeheimnis des Treuhänders unterliegen. Außerdem sollen einige Seiten mit handschriftlichen Notizen des Treuhänders ebenfalls nicht nach Wien ausgefolgt werden.

Bedeutendes Puzzlestück im Fall Buwog
Die österreichische Staatsanwaltschaft hatte stets beteuert, dass es sich bei den Akten aus Liechtenstein um das fehlende Puzzlestück in der Frage handle, ob Anklage gegen Grasser erhoben werden kann. Der Grund: Über die Konten, Firmen und Stiftungen Grassers in Liechtenstein sollen 2004 Provisionszahlungen in Zusammenhang mit dem Verkauf der staatlichen Wohnungsgesellschaft Buwog gelaufen sein. Grasser bestreitet die Vorwürfe bis heute.

Sein Anwalt Manfred Ainedter (links im Bild) sah die Freigabe der Akten ziemlich gelassen: "Es wird keine Überraschungen geben. Man wird sehen, ob 2013 der Spuk ein Ende hat." Bei dem Material handle es sich um Kontoauszüge, die der österreichischen Justiz längst vorlägen.

Auslieferung spießte sich an Grundrechtsfragen
Warum die Ausfolgung so lange auf sich hatte warten lassen, begründete die Vaduzer Kanzlei Marxer & Partner, die Grassers Treuhänder in dem Verfahren vertreten hatte, mit "Grundrechtsverletzungen" gegen ihren Mandanten. Durch die jüngste Entscheidung werde nun das "Wirtschaftsprüfergeheimnis" geschützt, hieß es in einer Aussendung der Kanzlei.

"Der von uns vertretene Wirtschaftsprüfer hat sich stets kooperativ gezeigt, aber auch die Wahrung seiner durch die Verfassung garantierten Rechte eingefordert. Der liechtensteinische Staatsgerichtshof (der den Rang eines Verfassungsgerichtshofes hat, Anm.) hat mehrere Grundrechtsverletzungen durch die liechtensteinischen Gerichte festgestellt. Es sind eben diese Grundrechtsverletzungen und deren verfahrensmäßige Aufarbeitung, die dieses Rechtshilfeverfahren in die Länge gezogen haben", so die Kanzlei.

Erste Unterlagen aus der Schweiz in Wien eingetroffen
Bereits bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien eingetrudelt sind unterdessen Teile jener Unterlagen aus der Schweiz, die zur gleichen Zeit wie in Liechtenstein im Zuge von Razzien zur Causa Buwog sichergestellt worden waren. "Wir haben heute eine Teillieferung aus der Schweiz erhalten, der größte Teil steht aber noch aus", sagte der Sprecher der WKStA, Erich Mayer, am Freitag.

Aus Sicht der Wiener Staatsanwälte gebe es keine Probleme bei der Zusammenarbeit mit der Schweiz. Die dort beschlagnahmten Akten werden nach Sichtung nach Österreich ausgefolgt. Bereits vor einem Jahr habe man die Niederschriften von Zeugeneinvernahmen in der Schweiz erhalten.

"Weihnachtsgeschenk" für die Staatsanwaltschaft
Auch über die Herausgabe der Akten aus Liechtenstein zeigte sich Mayer erfreut: "Das ist ein weiterer Schritt zur Aufklärung der Buwog-Angelegenheit." Weitere Schritte seien aber noch offen. Die Auswirkung der Liechtenstein-Unterlagen auf den Verfahrenslauf sei noch nicht absehbar. Nichtsdestotrotz sprach das "Liechtensteiner Volksblatt" ob der guten Nachrichten für die Staatsanwaltschaft von einem "Weihnachtsgeschenk".

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