"Das heute mit der ÖVP präsentierte Paket zur Stärkung der direkten Demokratie leistet einen wesentlichen Beitrag zum Ausbau der Demokratie in Österreich", betonte Cap im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Kopf. Der SPÖ-Klubobmann strich vor allem die Stärkung der Persönlichkeitselemente in der Nationalratswahlordnung hervor.
Kopf wiederum betonte: "Die bisherigen fraktionsübergreifenden Diskussionen haben gezeigt, dass die heute präsentierten Maßnahmen konsensfähig sind." Er möchte eine breitest mögliche Unterstützung für die Vorschläge nicht nur aufgrund notwendiger Zweidrittelmehrheiten, sondern insbesondere auch aufgrund der demokratiepolitischen Relevanz.
Aufgewertete Volksbegehren und Vorzugsstimmen
Zu den wichtigsten Eckpunkten des Demokratiepakets gehören die Neuregelung der Vorzugsstimmen und die Aufwertung von Volksbegehren. Die Wähler sollen Vorzugsstimmen künftig auch auf Bundesebene vergeben können. Dadurch bekommen Personen mit "entsprechendem Engagement" die Chance, Listenplätze umzukehren. Erfordernis für ein Vorrücken soll das Erreichen von Vorzugsstimmen in der Größenordnung von mindestens sieben Prozent der jeweiligen Parteistimmen sein. Auf Landesebene lautet der Vorschlag, die Zahl der notwendigen Vorzugsstimmen herabzusetzen.
Die parlamentarische Behandlung von Volksbegehren wird aufgewertet. Wie bereits bisher gilt die Unterstützung von 100.000 Bürgern, wobei die Möglichkeit bestehen soll, Volksbegehren elektronisch zu unterstützen. Behandelt werden die Themen dann in einer Sondersitzung des Nationalrats. Kopf erklärte dazu: "Das ist eine Aufwertung dieses Instruments der direkten Beteiligung der Bürger am demokratischen Geschehen." Die erforderliche Zustimmung für eine parlamentarische Behandlung werde dadurch "sicher um einiges leichter", zeigte sich der ÖVP-Klubchef überzeugt.
Bürgeranfragen können an Minister geschickt werden
Einführen wollen die Regierungsparteien auch eine Bürgeranfrage, also eine Anfragemöglichkeit der Bürger an Regierungsmitglieder. Auch diese soll auf elektronischem Weg gestellt werden und mit 10.000 Unterstützern in einer eigenen Fragestunde im Nationalrat behandelt werden. Vorgesehen sind vier derartige Fragestunden im Hohen Haus.
Geplant ist zudem die Einführung einer zentralen Wählerevidenz durch das Innenministerium. Diese soll für alle bundesweiten Wahlen, Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksbefragungen eingesetzt werden. Die Wählerevidenz bringe Vereinfachungen sowohl für die Bürger als auch die Verwaltung, zeigte sich Cap überzeugt. Sie sei auch eine Voraussetzung für die elektronische Unterstützung etwa der Volksbegehren.
U-Ausschuss und elektronische Stimmabgabe kein Thema
Unberücksichtigt blieben für das Gesamtpaket sowohl die elektronische Stimmabgabe als auch das Thema U-Ausschuss als Minderheitenrecht. Cap hielt zu Letzterem fest: "Es bleibt aber ein Thema, natürlich." Gerade der letzte U-Ausschuss habe neue Fragen aufgeworfen, die zu diskutieren seien, "aber grundsätzlich macht der U-Ausschuss als Minderheitenrecht Sinn".
Opposition: Von reiner "Kosmetik" bis "richtige Richtung"
Uneinheitlich fiel das Urteil der Oppositionsparteien aus. Während das BZÖ und das Team Stronach das Paket als "positiven Ansatz" bzw. "ersten Schritt in die richtige Richtung" bezeichneten, zeigte sich die FPÖ unbeeindruckt von der "rein kosmetischen Operation, die nur eine geringfügige Änderung" beinhalte. Die Grünen beklagten ihrerseits, dass die Opposition bei den Verhandlungen zum aktuellen "Paketchen" gar nicht eingebunden gewesen sei.
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