"Part of the game"

Korruption: Sieben Monate bedingt für Uwe Scheuch

Österreich
19.12.2012 14:25
Der ehemalige FPK-Chef Uwe Scheuch ist am Mittwoch vom Oberlandesgericht Graz wegen der "Part of the game"-Affäre zu sieben Monaten bedingter Haftstrafe sowie zu einer unbedingten Geldstrafe von 67.500 Euro verurteilt worden. Das OLG sah es als erwiesen an, dass sich der Angeklagte "im Hinblick auf die Amtsführung" bestechlich gezeigt habe. Der Richter meinte zudem, Scheuch habe Vorbildfunktion gehabt und hätte als Spitzenpolitiker eine moralische Instanz sein sollen. Zuvor hatte Scheuch erneut erklärt, sich "keiner Schuld bewusst" zu sein.

Der Grazer Richtersenat unter Vorsitz von David Greller änderte das vorangegangene Urteil des Landesgerichts Klagenfurt mit dem Spruch am Mittwoch deutlich ab - allerdings nur im Hinblick auf die Geldstrafe. In erster Instanz waren es noch 150.000 Euro gewesen. Die Haftstrafe blieb nun jedoch unverändert.

Selber Paragraf, anderer Absatz
Das Landesgericht hatte Scheuch unter Berufung auf Absatz 1, Paragraf 304 Strafgesetzbuch verurteilt. Dieser stellt Bestechlichkeit bezüglich einer Handlung oder Unterlassung im Zusammenhang mit der Amtsführung unter Strafe, der Strafrahmen beträgt hier fünf Jahre. Das OLG verurteilte den Ex-Politiker nun wegen Absatz 2 desselben Paragrafen. Dieser setzt keine Handlung oder Unterlassung voraus, hier geht es lediglich um einen Vorteil "im Hinblick auf die Amtsführung", die Höchststrafe beträgt drei Jahre Haft.

Scheuch war bekanntlich vorgeworfen worden, von russischen Geschäftsleuten eine Parteispende für die Vermittlung der österreichischen Staatsbürgerschaft verlangt zu haben. Er habe laut Anklage in einem Gespräch mit dem Mittelsmann eines Investors gesagt, dass er in Form einer Spende auch für die Zukunft der Partei - damals gehörten die Kärntner Freiheitlichen noch zum BZÖ - profitieren wolle. Dafür habe er als "part of the game" die österreichische Staatsbürgerschaft in Aussicht gestellt.

Das Gespräch war auf Tonband aufgezeichnet worden - die Aufnahme diente seit jeher als zentrales Standbein der Anklage. Richter Greller betonte auch am Mittwoch in seiner Urteilsbegründung, dass das Urteil "mit dem Tonband steht und fällt".

Bereits dritter Durchgang im Scheuch-Verfahren
Es war am Mittwoch bereits der dritte Durchgang im Verfahren gegen Uwe Scheuch. In einem ersten Prozess im August 2011 hatte er noch 18 Monate Haft ausgefasst, sechs davon unbedingt. Dieses Urteil war aber im Februar 2012 vom Grazer Oberlandesgericht wegen des sogenannten Überraschungsverbots aufgehoben worden. Das Landesgericht habe Scheuch nämlich keine Möglichkeit geboten, zu einem erst im Zuge des Verfahrens aufgetauchten neuen Vorwurf Stellung zu nehmen, hieß es damals vom OLG. Er soll neben der Staatsbürgerschaft auch ein Intervenieren bezüglich der Vergabe von Fördermitteln in Aussicht gestellt haben.

Im Juli 2012 folgte dann der nächste Richterspruch am Klagenfurter Landesgericht: Scheuch wurde wegen Geschenkannahme durch Amtsträger zu sieben Monaten bedingter Haft und 150.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Das OLG hatte nun das letzte Wort.

Urteil nun rechtskräftig
Gegen das Grazer Urteil ist kein ordentliches Rechtsmittel mehr zulässig. Der ehemalige FPK-Parteiobmann ist damit rechtskräftig wegen Korruption verurteilt. Scheuch-Verteidiger Dieter Böhmdorfer, der am Mittwoch erneut einen Freispruch gefordert hatte, bliebe nur noch die Möglichkeit einer sogenannten Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes. Diese hätte aber keinen Einfluss auf die Rechtskraft des Urteils. Sie würde auch nicht direkt beim Obersten Gerichtshof eingebracht, sondern in Form einer "Anregung" an die Generalprokuratur gerichtet.

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