Kampf geht weiter

FMA vs. Staudinger: Schuh-Hersteller organisiert Demo

Österreich
30.11.2012 15:54
Der streitbare "Waldviertler"-Schuhhändler Heini Staudinger (Bild) will es im Zwist mit der Finanzmarktaufsicht um unerlaubte Bankgeschäfte drauf ankommen lassen. Statt das Vermittlungsangebot von Wirtschaftskammerpräsident Christoph Leitl anzunehmen, wartet er jetzt auf den Strafbescheid der FMA, um diesen dann vorm Höchstgericht zu bekämpfen.

Die Bescheide - genau genommen sind es zwei - sollen dieser Tage rausgehen. Am Freitag in einer Woche will Staudinger dann Nationalratspräsidentin Barbara Prammer seine Parlamentarische Bürgerinitiative zur Abänderung des Bankwesengesetzes übergeben.

Mit dabei unter anderem: Kabarettist Roland Düringer, der Schremser Bürgermeister und "Weltenwanderer" Gregor Sieböck. Ab 14 Uhr soll am 7. Dezember eine "große Demo" unter dem Motto "Bürgerrecht statt Bankenrecht" stattfinden, wurde am Freitag angekündigt. Die Forderung: "Bürger müssen selbst entscheiden können, wem sie ihr Geld borgen wollen: den Banken oder den Betrieben und Projekten ihres Vertrauens."

Der Schuhhändler hat über einen Sparverein bei 250 Kunden und Bekannten mehr als drei Millionen Euro eingesammelt, also sogenanntes Crowd Funding betrieben. Er zahlt seinen Geldgebern vier Prozent Zinsen. Das dürfen in Österreich momentan aber nur Banken mit entsprechender Konzession tun.

Blaue Briefe auf dem Weg ins Waldviertel
In den nächsten Tagen dürften im Waldviertel zwei blaue Briefe der FMA eintrudeln: Der Untersagungsbescheid hat das Ziel, die unerlaubten Bankgeschäfte in Zukunft abzudrehen. Kommt Staudinger der Aufforderung nicht innerhalb einer bestimmten Frist nach, muss er wahrscheinlich 10.000 Euro Strafe zahlen - der Höchstrahmen liegt bei 30.000 Euro, beim ersten Mal werden aber üblicherweise 10.000 Euro verhängt. Handelt Staudinger nicht, bekommt er einen weiteren Bescheid, mit der die Zwangsstrafe verhängt wird, und eine neuerliche Aufforderung, die Bankgeschäfte zu beenden.

Gegen den Unterlassungsbescheid steht ihm lediglich ein außerordentliches Rechtsmittel zur Verfügung, nämlich eine Beschwerde beim Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof. Parallel dazu läuft das Verwaltungsstrafverfahren, das sich gegen Staudinger als Geschäftsführer seiner Gesellschaft richtet und die bisherige (angebliche) Gesetzesübertretung bestraft. Gegen den entsprechenden Verwaltungsstrafbescheid der FMA kann Staudinger beim Unabhängigen Verwaltungssenat Berufung einlegen.

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